Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 11

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Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Eine der wichtigsten Reformen für Familien steht heute auf der Tagesordnung, nämlich die Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Ich frage Sie: Welche Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht gibt es für Mütter mit Mehrlingsgeburt in der kommenden Pensionsreform?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie wissen, dass im heute zur Beschlussfassung stehenden Entwurf einer Pensionsharmonisierung, zum Allge­meinen Pensionsgesetz für Frauen, die Kindererziehungszeiten haben, nunmehr der Betrag, der ihrem Pensionskonto gutgeschrieben wird, auf 1 350 € erhöht wird, dass die Anrechnung von pensionsbegründenden Zeiten für die unter 50-Jährigen aus­gedehnt wird, dass bei Mehrlingsgeburten die nunmehr vier Jahre Anrechnungszeit im Regierungsentwurf auf fünf Jahre verbessert werden.

Sie wissen darüber hinaus, dass in dieser Legislaturperiode auch eine Erhöhung der Familienbeihilfen vorgenommen wurde, und Sie wissen selbstverständlich auch, Frau Abgeordnete, dass in Österreich gerade auch im Familienbereich – so, wie wir es gestern zum Budget meines Hauses diskutiert haben – mit mehr als 7,5 Prozent Zuwachs im Budget ein familienpolitischer Akzent gesetzt worden ist, der uns in Europa eindeutig im Spitzenfeld der drei Nationen mit familienfreundlichen finanziellen Maßnahmen situiert. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.

 


Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Österreichs Familien auf allen Ebenen zu stärken, das ist Ihnen ein zentrales Anliegen. Welche Schwerpunkte in regionaler Familienpolitik wurden bisher gesetzt, und welche Schwerpunkte planen Sie für 2005/2006?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die Ergebnisse der Beratungen in den Arbeitskreisen wurden dokumentiert. Die Arbeitskreise haben auch einen Aus­blick für die regionalpolitischen Zielsetzungen festgehalten, und wir haben im familien­politischen Bereich für regionalpolitische Angelegenheiten zunächst damit begonnen, das Kinderbetreuungsgeld in ausgewählten Gemeinden in Kärnten und in der Steier­mark umzusetzen, und wir haben vor, dann das Kinderbetreuungsgeld in ganz Österreich einzuführen.

Wir sind nun gerade dabei, das für die Familie wichtige Kapitel der Pflege in regional­politischen Initiativen zu überprüfen. Wir haben im städtischen und im ländlichen Bereich Pflegemodelle entwickelt, die auf die Situation der Familien besonders Rück­sicht nehmen und die derzeit sehr vielversprechend sind, und tragen damit dazu bei, dem Wunsch der Familien, vor allem aber auch der älteren Menschen, im Kreise der Familie betreut und versorgt zu werden, zu entsprechen.

Darüber hinaus haben wir im Rahmen auch regionaler familienpolitischer Maßnahmen das Netz der Familienberatungsstellen deutlich verbessert. Wir haben für Familien in Scheidungssituationen mit der Einrichtung von Begegnungscafés auch Initiativen gesetzt, um die Kinder sozusagen als Gewinner familiärer Streitsituationen langfristig abzusichern. Solche Familiencafés gibt es leider noch nicht in ganz Österreich, aber in drei Bundesländern haben wir sie derzeit schon eingerichtet. Sie sollen Orte der Mediation für Familien im Streitfall und im Scheidungsfall sein, um die Rechte der Kinder durchzusetzen und die Situation der Kinder deutlich zu verbessern.

 


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