Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 14

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Ich darf weiters darauf hinweisen, dass es für jene, die im alten Recht geblieben sind, zumindest gelungen ist, die ehemaligen Ansprüche, die sie gehabt hätten, wenn sie zum bestmöglichen Zeitpunkt in Pension gegangen wären, in einem Ausmaß zu redu­zieren, das für keinen anderen Österreicher gilt – was auch sichtbar wird, wenn ich meine eigenen Bezugsmöglichkeiten ansehe: So kommt es für mich zu einer Reduk­tion um 50 Prozent bei der Auszahlung in jenem Jahr, in dem ich 62 bin, oder auf 54 Prozent, wenn ich mit 63 in Pension gehe. – Es gibt keine Bevölkerungsgruppe in Österreich, die im Laufe der letzten zehn Jahre so hohe Kürzungen hinnehmen durfte.

Ich darf Sie auch auf Folgendes hinweisen: Ich habe mir auf Grund der Presseberichte der letzten Tage vom Bundeskanzleramt meine tatsächlichen Bezüge ausrechnen lassen, und sie liegen bedeutend unter dem, was in den Medien für mich als „Abkassierer“ – so etwa heute in der Früh in PULS TV – genannt wird. Ich kann Ihnen versichern: Wenn Kollege Pilz oder andere, die gleichermaßen im alten Bezügegesetz bleiben mussten, ihre Abzüge nachrechnen, dann werden sie feststellen, dass das, was ich jetzt in Bezug auf mich selbst ausgeführt habe, auf Grund der Altersstruktur auch für die anderen Politiker gilt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine Zusatzfrage formuliert sicherlich Herr Abgeordneter Öllinger. – Herr Kollege, bitte.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister, Sie wissen aber genauso gut wie ich, dass 15 Prozent Abschläge bei einer Pension von 5 000, 6 000, 7 000, 8 000 € zu ertragen sind – während die 15 Prozent Abschläge bei einer Pension von 1 200 € doch einige Belastung bedeuten. (Beifall bei den Grünen.)

Im Bezügegesetz für Politiker gibt es außerdem eine Mindestpension. (Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen: Frage! Frage!) Warum, Herr Bundesminister, haben Sie und die Bundesregierung im neuen Pensionsgesetz nicht eine Mindestpension für alle durchgesetzt? (Beifall bei den Grünen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Kollege Öllinger! Sie wissen ja, weil Ihre Fraktion damals, im Jahr 1995, dem neuen Bezügegesetz zugestimmt hat (Abg. Dolinschek: Siehst’, Öllinger! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – in Richtung Grüne –: Ihr habt zugestimmt! Ihr habt es beschlossen!) – zum Unterschied von der Fraktion, der ich damals im Parlament angehört habe –, dass da nach zehn Jahren im Beam­tendienstrecht und im gleich gestalteten Politikerbezügerecht ein Rechtsanspruch ent­standen ist, der verfassungsmäßig nur äußerst schwierig zu ändern wäre. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auch auf die Judikatur in diesem Bereich in Österreich hinweisen. Mir ist es daher lieber, dass sukzessive über den Lauf der Jahre, in denen ich in der politischen Verantwortung bin, die Politikerpensionen schlussendlich kumu­liert um 50 Prozent gekürzt worden sind und das verfassungsmäßig hält, als man macht eine politische Hurra-Aktion wie seinerzeit und die Politiker gehen dann wieder zum Verfassungsgerichtshof und bekommen – wie Scherbaum, Götz und andere – ihre vollen Pensionen wieder zurückgezahlt. (Abg. Öllinger: Von Ihrer Partei!)

Ich darf Sie auch an die Judikatur des Obersten Gerichtshofes im Hinblick auf Böhler-Pensionen erinnern. Die einfachen Arbeiter der Firma Böhler haben, weil sie Einzel­verträge unterschrieben haben, in denen sie gegen Abfertigungen auf ihre Firmen­pensionen verzichtet haben, auch beim OGH verloren, während die Manager, die den Betrieb damals in die Pleite geführt haben, beim OGH gewonnen haben und 25 Mil­lionen nachgezahlt bekommen haben.

 


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