Ich darf weiters darauf hinweisen, dass es für jene, die im alten Recht geblieben sind, zumindest gelungen ist, die ehemaligen Ansprüche, die sie gehabt hätten, wenn sie zum bestmöglichen Zeitpunkt in Pension gegangen wären, in einem Ausmaß zu reduzieren, das für keinen anderen Österreicher gilt – was auch sichtbar wird, wenn ich meine eigenen Bezugsmöglichkeiten ansehe: So kommt es für mich zu einer Reduktion um 50 Prozent bei der Auszahlung in jenem Jahr, in dem ich 62 bin, oder auf 54 Prozent, wenn ich mit 63 in Pension gehe. – Es gibt keine Bevölkerungsgruppe in Österreich, die im Laufe der letzten zehn Jahre so hohe Kürzungen hinnehmen durfte.
Ich darf Sie auch auf Folgendes hinweisen:
Ich habe mir auf Grund der Presseberichte der letzten Tage vom Bundeskanzleramt
meine tatsächlichen Bezüge ausrechnen lassen, und sie liegen bedeutend unter
dem, was in den Medien für mich als „Abkassierer“ – so etwa heute in der
Früh in PULS TV – genannt wird. Ich kann Ihnen versichern: Wenn
Kollege Pilz oder andere, die gleichermaßen im alten Bezügegesetz bleiben
mussten, ihre Abzüge nachrechnen, dann werden sie feststellen, dass das, was
ich jetzt in Bezug auf mich selbst ausgeführt habe, auf Grund der
Altersstruktur auch für die anderen Politiker gilt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Eine Zusatzfrage formuliert sicherlich Herr Abgeordneter Öllinger. – Herr Kollege, bitte.
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister, Sie wissen aber genauso gut wie ich,
dass 15 Prozent Abschläge bei einer Pension von 5 000, 6 000,
7 000, 8 000 € zu ertragen sind – während die
15 Prozent Abschläge bei einer Pension von 1 200 € doch einige
Belastung bedeuten. (Beifall bei den
Grünen.)
Im Bezügegesetz
für Politiker gibt es außerdem eine Mindestpension. (Rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen: Frage! Frage!) Warum,
Herr Bundesminister, haben Sie und die Bundesregierung im neuen Pensionsgesetz
nicht eine Mindestpension für alle durchgesetzt? (Beifall bei den Grünen.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Kollege Öllinger!
Sie wissen ja, weil Ihre Fraktion damals, im Jahr 1995, dem neuen
Bezügegesetz zugestimmt hat (Abg. Dolinschek: Siehst’, Öllinger! –
Abg. Dipl.-Ing. Scheuch –
in Richtung Grüne –: Ihr habt
zugestimmt! Ihr habt es beschlossen!) – zum Unterschied von der
Fraktion, der ich damals im Parlament angehört habe –, dass da nach zehn
Jahren im Beamtendienstrecht und im gleich gestalteten Politikerbezügerecht
ein Rechtsanspruch entstanden ist, der verfassungsmäßig nur äußerst schwierig
zu ändern wäre. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auch auf die Judikatur in
diesem Bereich in Österreich hinweisen. Mir ist es daher lieber, dass
sukzessive über den Lauf der Jahre, in denen ich in der politischen
Verantwortung bin, die Politikerpensionen schlussendlich kumuliert um
50 Prozent gekürzt worden sind und das verfassungsmäßig hält, als man
macht eine politische Hurra-Aktion wie seinerzeit und die Politiker gehen dann
wieder zum Verfassungsgerichtshof und bekommen – wie Scherbaum, Götz und
andere – ihre vollen Pensionen wieder zurückgezahlt. (Abg. Öllinger: Von Ihrer
Partei!)
Ich darf Sie auch an die Judikatur des Obersten Gerichtshofes im Hinblick auf Böhler-Pensionen erinnern. Die einfachen Arbeiter der Firma Böhler haben, weil sie Einzelverträge unterschrieben haben, in denen sie gegen Abfertigungen auf ihre Firmenpensionen verzichtet haben, auch beim OGH verloren, während die Manager, die den Betrieb damals in die Pleite geführt haben, beim OGH gewonnen haben und 25 Millionen nachgezahlt bekommen haben.