Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 13

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Meine Frage an Sie, auch als Ergebnis der Arbeiten zum „Internationalen Jahr der Familie“: Was wollen Sie konkret gegen Familienarmut tun?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir haben mit verschiedenen Maßnahmen, auch im Steuerbereich, den Familien deutlich unter die Arme gegriffen, und wir haben Familien, in denen es Kinder mit Behinderungen gibt, mit erhöhten Familienbeitragssätzen deutlich geholfen.

Es hat mir allerdings keine Freude gemacht, dass wir etwa im Bundesland Wien Missstände in diesem Bereiche entdecken mussten, wo sich ein kleiner Personenkreis unter falscher Darstellung der Gesundheitssituation ihrer Kinder erhebliche Summen an Familienförderungen erschlichen hat und damit straffällig geworden ist. (Abg. Heinisch-Hosek: Das war aber auch in Niederösterreich ...!)

Ich glaube aber, dass wir mit den Maßnahmen der Steuerreform und mit den Maß­nahmen der Familienunterstützungen in diesem Bereich deutlich der Armut der Familien entgegenwirken.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Damit ist die 2. Anfrage beantwortet.

Wir kommen zum 3. Fragenkomplex. Herr Abgeordneter Öllinger formuliert die Frage. – Bitte.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Ich lese Ihnen jetzt die Frage vor:

95/M

„Warum wird im alten Bezügerecht eine Frühpension für Politiker und Politikerinnen ab 62 neu eingeführt, auf die schon nach 4 Jahren als Regierungsmitglied oder 10 Jahren als Abgeordnete Anspruch besteht, während Normalsterbliche erst nach 37 ½ Jahren Versicherungsdauer Anspruch auf eine Pension mit Abschlägen haben?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Politiker im Bezügegesetz durch die Neuregelungen des harmonisierten Pen­sionsrechtes ihrer entsprechenden Altersgruppe, für die sich die Regelungen in den jeweiligen gesetzlichen Materien finden, gleichgestellt sein werden: Die unter 50-Jäh­rigen, die dem alten Recht unterliegen, werden den unter 50-Jährigen im Pensions­harmonisierungsrecht gleichgestellt, und die über 50-Jährigen den über 50-Jährigen. Dort, wo der Pensionskorridor eingerichtet wird, wird der Pensionskorridor im gleichen Ausmaß für Politiker, für Bauern, für Gewerbetreibende, für ASVG-Versicherte und für Beamte gelten.

Ich darf Sie in diesem Zusammenhang – auch wenn ich für Politikerbezüge als Bun­desminister für Soziales nicht zuständig bin, weil die Zuständigkeit, wie Sie ja wissen, in einen anderen Ministerialbereich fällt – darauf hinweisen, dass die maßgeblichen Regelungen für den Unterschied bei den Politikerbezügen auf die seinerzeitigen Regelungen der Jahre 1995 und 1997 zurückzuführen sind, wo Politiker, die damals bereits zehn Jahre dem Hohen Hause angehört haben beziehungsweise in Funktionen gewesen sind, keine Wahl hatten, so wie es meine freiheitliche Fraktion damals ver­langt hat, sondern gezwungen waren oder aufgefordert wurden – wie immer man das sieht –, im alten Recht bis heute zu verbleiben.

 


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