Frühpension für Politiker/innen ab 62 (95/M)

Mündliche Anfrage

Mündliche Anfrage des Abgeordneten Karl Öllinger (GRÜNE) an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt betreffend Frühpension für Politiker/innen ab 62

Warum wird im alten Bezügerecht eine Frühpension für PolitikerInnen ab 62 neu eingeführt, auf die schon nach 4 Jahren als Regierungsmitglied oder 10 Jahren als Abgeordnete Anspruch besteht, während Normalsterbliche erst nach 37 1/2 Jahren Versicherungsdauer Anspruch auf eine Pension mit Abschlägen haben?

Eingebracht von

Karl Öllinger (G)

Eingebracht an

Mag. Herbert Haupt (F)

Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

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