Ich glaube daher, es ist vernünftiger, dass man sukzessive innerhalb des Verfassungsrahmens die Politikerpensionen nach unten setzt.
Ich gebe Ihnen völlig Recht, wenn Sie
sagen, dass 15 Prozent Abschläge von einer höheren Pension leichter zu
ertragen sind als 15 Prozent von einer niedrigen Pension, weise aber
darauf hin, dass es bei niedrigen Pensionen Gott sei Dank auch sukzessive
entsprechende Möglichkeiten gibt, das anderwärtig auszugleichen. Ich glaube
daher, dass hier am Ende des Tages eine gleichmäßige und gerechte Lösung
gefunden worden ist, weil die Kürzungen schlussendlich verfassungsmäßig halten
werden – und nicht so wie in der Vergangenheit wieder beim
Verfassungsgerichtshof aufgelöst werden können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Riepl zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Bundesminister, seit mehreren Jahren gibt es ja – ich meine, völlig zu Recht – eine gesetzliche Begrenzung der Bezüge für Politiker. Wie sind nun aus Ihrer Sicht die Erfahrungen mit diesem Bezügebegrenzungsgesetz für Politiker?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das Bezügebegrenzungsgesetz ist in der großen Überlegung aus meiner Sicht – wobei ich wiederum bemerke, dass ich dafür nicht zuständig bin und daher jetzt meine eigene Meinung formuliere – sinnvoll. Wo ich allerdings Probleme orte, das ist der Bereich der Witwenpension, weil da ein Unterschied gemacht wird zwischen dem Umstand, ob eine Witwe ein hohes Einkommen aus anderen Bereichen hat, und jenem, ob sie als Beamtin tätig ist. Ich glaube, da sollte man auf der Ebene des Parlaments die Überlegung anstellen, ob es gerechtfertigt ist, dass man da Unterschiede auf Grund der Dienststellung als Dienstnehmer des Bundes und jener als Dienstnehmer in anderen Bereichen macht, da sollte man diese Regelung neu überdenken.
Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Frau Abgeordnete Marek. – Bitte.
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Einen schönen
guten Morgen, Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, wir haben jetzt
gehört, dass es in der Harmonisierung keine Vergünstigungen für Politiker gibt.
Können Sie, bitte, noch einmal konkret ausführen, wie die Verschlechterungen
aussehen? (Zwischenrufe bei den
Grünen. – Abg. Öllinger: Uns
kommen die Tränen!)
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Frau Kollegin, darf ich Sie bitte ersuchen, Ihre Frage zu wiederholen,
ich habe leider einen Teil davon überhört – verzeihen Sie mir! (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr
Bundesminister! Ich ersuche Sie ... (Bundesminister
Mag. Haupt – in Richtung
des Präsidenten Dr. Khol –: Darf ich noch einmal kurz das Mikrophon
haben?)
Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann leicht darüber