Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 19

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Umstellung bis zur Medianpension – und es sind immerhin 53 Prozent der Pensionen, die in Österreich ausgezahlt werden, die unter diese Grenze fallen, einschließlich auch vieler Pensionen für Gastarbeiter, die in Österreich gearbeitet haben, oder für Öster­reicher, die als Gastarbeiter in der Schweiz oder in Deutschland gearbeitet haben und hier in Österreich eine Teilpension bekommen – richtig war.

Ich glaube, dass in einem Sozialstaat zunächst jene das Recht haben, die volle Inflationsabgeltung zu bekommen, die im untersten Einkommensbereich liegen, und dann erst mit dem vorhandenen Geld wieder großzügig an alle gedacht werden kann. Wenn Sie sich das Prozedere ansehen, das uns heute im Rahmen des nächsten Tagesordnungspunktes zur Diskussion und Beschlussfassung vorliegt, dann werden Sie feststellen können, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen von der Median­pension im nächsten Jahr auf 1 730 € mit dem entsprechenden Anpassungseffekt übergehen werden, und im Jahr darauf erfolgt dann die volle Inflationsabgeltung für alle.

Ich darf Sie darauf hinweisen, Herr Abgeordneter, dass in diesen Bereichen auch sehr viele flankierende Maßnahmen notwendig waren. Ich habe es immer als wichtig erachtet, dass die Ausgleichszulagen, und zwar vor allem die Ausgleichszulagen für Familien, erhöht werden, und in diesem Bereich hat die Bundesregierung einen Schritt gesetzt, der, was die jetzige Höhe anlangt, in der Vergangenheit nicht stattgefunden hat. Die Diskussion im Hohen Haus hat in diesem Bereich immer ergeben, dass die Ausgleichszulagenbezieher, jene, die ausschließlich von diesem Geld leben und keine zweite Teilpension, kein Partnereinkommen und keine anderen Einkommen haben, die sozial bedürftigste Schicht sind. Dieser Meinung habe ich mich immer angeschlossen, und ich vertrete sie auch bei der Pensionsanpassung.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Dobnigg zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.

 


Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Herr Bundesminister Haupt, seit Sie Minister sind, versprechen Sie, dass die Pensionen wertgesichert werden. Dies ist bis heute nicht der Fall, und laut Ihrer gestrigen Aussage wird dies auch bis zum Jahr 2007 nicht der Fall sein.

Meine diesbezügliche Frage: Was sagen Sie dazu, dass 90 Prozent der öster­reichi­schen Pensionistinnen und Pensionisten die Inflationsabgeltung in Höhe der – hohen – 2,6 Prozent im kommenden Jahr nicht erhalten?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie wissen, dass die Pensionisten immer die Inflationsabgeltung des Vorjahres erhalten und nicht jene des laufenden Jahres. Auf Wunsch der Pensionistenverbände haben wir die seinerzeitige Regelung, die Pensionen von September bis September anzupassen, auf die Re­gelung, sie von August bis August anzupassen, geändert, sodass bei der Tagung der Pensionsanpassungskommission jeweils ein volles Jahr, zwölf Monate, der dort festgestellten Inflation zugrunde liegt. Die Inflation, die die Pensions­anpassungs­kom­mission für die letzten zwölf Monate von August bis August festgestellt hat, beträgt 1,5 Prozent.

Sie konnten in der heutigen Ausgabe der Tageszeitungen im Zusammenhang mit den Benzinpreisen, den Wohnungspreisen und der Inflationsrate im laufenden Monat lesen, dass die Inflation im vorigen Jahr 1,3 Prozent von Jänner bis Dezember betragen hat, sodass diese 1,5 Prozent der Pensionsanpassung durchaus die Inflation des vorigen Jahres abgelten.

 


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