Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 20

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Man sollte nicht jedes Jahr das Spielchen in der Frage eröffnen, ob im Oktober die Inflation höher oder geringer ist als im August, um dann, wie in einem Verschie­bebahnhof, diesen Begutachtungszeitraum hinauf oder hinunter zu verschieben.

Ich halte an Folgendem fest: Wenn man über eine lange Zeitdauer immer den gleichen Zeitraum misst, werden sich manche monatlichen Unschärfen in diesem Bereich ausgleichen – einmal zum Vorteil der Pensionisten, ein anderes Mal zu ihrem Nachteil, aber im Jahr darauf wird das auf jeden Fall wieder ausgeglichen.

Ich glaube, wenn man sich auf einen Zeitraum geeinigt hat – und der gute Grund für diese Lösung war, dass ein voller Zwölf-Monats-Zyklus zur Begutachtung vorliegt –, dann sollte man sich dieser Meinung anschließen. Der seinerzeitige Wunsch war ja auch vom Vertreter Ihrer Pensionistenorganisation klar formuliert worden; dem sind wir nachgekommen, Herr Abgeordneter.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Frau Abgeordnete Mikesch. – Bitte.

 


Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wie haben sich die Ausgleichszulagenrichtlinien prozentmäßig seit dem Jahr 2000 entwickelt?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die Ausgleichszulagen haben sich in den letzten Jahren im Bereiche der Ausgleichszulage für Alleinstehende um 0,1 Prozent über der Inflationsrate bewegt, für Familien haben sie sich um knapp 7 Prozent über der Inflationsrate bewegt.

Ich möchte hier nicht die einzelnen Jahresunterschiede rechnen, denn gerade für Familien hat das Jahr 2003 einen deutlichen Sprung nach oben gebracht. Wir haben zuerst auf 1 000 € und mit der Valorisierung im Jänner sogar auf 1 015 € auf einen Sitz erhöht. Ich glaube insgesamt, dass die Erhöhungen in diesem Bereich vollkommen gerechtfertigt sind, weil das Personen sind, die über keine zusätzlichen Einkommen verfügen und die von ihrer Pension alleine samt Ausgleichszulage ihr Leben bestreiten müssen. Diese Gruppe ist daher von allen Fraktionen im Hohen Hause immer als be­sonders schützenswert betrachtet worden, wenn man sich die Sozialdebatten ange­sehen hat. Man soll gerade dieser Gruppe zuerst großzügiger unter die Arme greifen als den Bezieherinnen und Beziehern von hohen Pensionen. Das sollte jedem, der sozial denkt, klar sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur 5. Anfrage, und zwar zur Anfrage, welche Frau Abgeordnete Silhavy formulieren wird. – Bitte, Frau Kollegin.

 


Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

98/M

„Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass von 31 740 zuerkannten Pensionen im Jahr 2004 (bis Ende September) lediglich 18 Prozent, nämlich 5 715 NeupensionistIn­nen, keine Verluste erlitten haben, also 26 025 NeupensionistInnen Kürzungen durch die Pensionsreform 2003 in Kauf nehmen mussten, ohne auch nur irgendeine Möglichkeit gehabt zu haben, sich darauf einstellen zu können?“

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich darf Sie darauf hinweisen, dass es innerhalb der Pensionszuerkennung des Jahres 2004 auch eine Reihe von


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