Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 21

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Pensionistinnen und Pensionisten gibt, vor allem Frauen, die bessere Pensionen be­kommen, als sie sie nach dem alten Recht bekommen haben.

Ich glaube, man sollte auch den Unterschied innerhalb Europas sehen. In Österreich ist es immer noch möglich gewesen, auch bei der Pensionsanpassung 2003, zumin­dest einer schützenswerten Gruppe von Frauen, aber auch manchen Männern mit niedrigem Einkommen, höhere Pensionen zu erstatten, während in ganz Europa die Pensionsharmonisierungen und Pensionsänderungen ausschließlich Verluste gebracht haben.

Ich darf Sie, Frau Kollegin Silhavy, weiters darauf hinweisen, dass Pensionskürzungen bis 5 Prozent immer als im Rahmen der Möglichkeiten der verfassungsmäßigen Zumutbarkeit gesehen worden sind, ja die Verfassungsjudikatur sogar größere Kürzun­gen, nämlich bis 10 Prozent, für kurzfristige Pensionsänderungen oder Änderungen im Besoldungssystem als akzeptabel erachtet hat.

Trotzdem hat diese Bundesregierung die Konsequenzen gezogen, weil Verluste über 5 Prozent nicht nur nicht im Sinne der Bundesregierung sind, sondern auch für die Staatsbürger schwer erträglich sind.

So haben wir im neuen Pensionsharmonisierungsrecht für die Gruppe, die zwischen 5 und 10 Prozent liegt, nun einen Abänderungsantrag im Parlament vorliegen, der für diesen Bereich die Deckelung von 10 auf 5 Prozent absenken wird und dieser Gruppe eine Rückzahlung der Verluste zwischen 5 und 10 Prozent, also zwischen 0,1 und 5 Prozent, geben wird, was eine lebenslang höhere Pension bringen wird.

Ich halte es für gut, dass die Bundesregierung in kurzer Zeit das, was für die Durch­schnittspensionen in den Berechnungen gegolten hat und was bei mehr als 10 Prozent über den Berechnungen der Durchschnittspensionen gelegen ist, nunmehr korrigiert. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine Zusatzfrage formuliert Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Bundesminister! Wenn 80 Prozent der Neupensionistinnen und Neupensionisten Kürzungen durch die Pensionsreform 2003 erlitten haben, halten Sie dann die Anliegen, die im Pensions-Volksbegehren formuliert wurden, nicht für begründet?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wenn Sie nur die monatlichen Pensionsauszahlungen betrachten, dann mögen Sie Recht haben. Sie haben aber nicht Recht, wenn Sie berücksichtigen, dass die Pensionisten des Jahres 2005 im Verhältnis zu den Pensionistinnen und Pensionisten des Jahres 1995, die dem alten Pensionsrecht unterliegen, eine deutlich höhere Lebenserwartung und damit eine deutlich längere Bezugsdauer der Pensionen haben werden.

Die Gesamtsumme, die die Pensionisten für das ausbezahlt bekommen, was sie seinerzeit zu diesem System beigetragen haben, wird daher auch trotz einer Senkung der monatlichen Pensionsbezüge deutlich höher ausfallen als für einen Pensionisten, der um zwei Jahre kürzer eine Pension bezieht. (Beifall bei Abgeordneten der Frei­heitlichen und der ÖVP.)

Ich glaube daher, dass die Diskussion entweder über die Gesamtsumme oder über die monatliche Summe zu führen ist. Wenn Sie über die monatliche Summe diskutieren, dann haben Sie Recht. Wenn Sie über das Gesamtvolumen der ausgezahlten


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