Arbeitskreise der Experten des Bundes und der Sozialpartner sehr lange gewidmet. Die heute – das steht im Gesetzestext zur Pensionsharmonisierung beim nächsten Tagesordnungspunkt – zur Beschlussfassung vorliegenden Prozentsätze werden für die jetzige Situation als gerechtfertigt betrachtet.
Da Sie, Herr Abgeordneter, selbst dem bäuerlichen Berufsstand angehören, darf ich vielleicht zu den 15,5 Prozent, die nunmehr für den bäuerlichen Berufsstand – im Vergleich dazu: für die ASVG-Versicherten sind es knapp über 10 Prozent – ausgewiesen sind, ausführen: Es verhält sich bei dem Verhältnis zu den 22,8 Prozent so, dass die bäuerlichen Betriebe in Österreich seinerzeit, als die Pensionsversicherung für die Bauern eingeführt worden ist, eine eigene Steuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe aufgelastet bekommen haben, die den Löwenanteil des Unterschieds zwischen 15,5 Prozent und 22,9 Prozent ausmacht.
Zum Zweiten bekommen die Bauern als einziger Berufsstand 20 Prozent fiktives Ausgedinge. Es sind ähnlich wie bei den Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft auch die Leistungen der Bäuerinnen oder der Mitbewohner am Hof als Partnerschaftsleistungen da mitgerechnet worden.
Auch die Regelung im Bereiche der Arbeitslosigkeit ist gegeben, dass Bauern, deren Betrieb einen Einheitswert über der Grenze der Arbeitslosenversicherung hat – ähnlich wie Notstandshilfebezieherinnen oder -bezieher, deren Partner hohe Einkommen oder höhere Einkommen haben, keine Notstandshilfe ausbezahlt bekommen haben –, sukzessive und zusammengerechnet von dieser Differenz betroffen sind. Ähnliche Regelungen gibt es für die gewerblich Selbständigen mit ihren 17,5 Prozent, hochgerechnet auf die 22,8 Prozent. Dort macht die Arbeitslosenversicherung einen großen Anteil in diesem Bereich aus. Ich sage auch dazu, dass, wenn es in diesen Bereichen gesetzliche Änderungen gibt, auch der Prozentsatz neu zu überdenken sein wird. Solange die bestehenden Regelungen vorhanden sind, die zu diesen Prozentsätzen führen, sind in der internen Diskussion auch die Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen der Meinung, dass diese Prozentsätze gerechtfertigterweise eine gleiche Basis darstellen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Sie haben in der Antwort auf die Frage der Kollegin Silhavy behauptet, dass der Pensionsaufwand steigt. Den Unterlagen Ihres eigenen Ministeriums ist zu entnehmen, dass der Pensionsaufwand bis 2010 trotz steigender Pensionistenzahlen von 9 Prozent auf 8,3 Prozent des BIP sinkt. Warum betreiben Sie Pensionssenkungen im Ausmaß von 10 Prozent, obwohl doch Pensionsstabilisierung angesagt wäre?
Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Kollege Öllinger! Sie wissen, dass das Sozialministerium nur für einen Teil der Pensionen zuständig ist, nämlich für jenen des ASVG, des BSVG und anderer Bereiche. Für den erwähnten Bereich haben Sie Recht, es sind aber darüber hinaus auch andere Pensionszahlungen notwendig. Daher ist der Aufwand für die Pensionen insgesamt zu rechnen und nicht nur für die eine oder für die andere Gruppe.
Ich darf Sie zum Zweiten darauf hinweisen, dass auch in der Anfragebeantwortung, wie etwa auch in jener gegenüber dem Kollegen Dolinschek, meine Antwort für die Jahre 2024 und 2034 gegolten hat, wo in allen Szenarien – auch in den Szenarien der Arbeiterkammer ist das so – entsprechend hohe Zahlungen für das Pensionssystem