Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 25

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Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Herr Bundesminister! Wie wirkt sich die Neu­regelung des Pensionsversicherungsanspruches bezogen auf die Notstandshilfe aus? Dies wirkt sich ja sehr stark bei Frauen aus.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es ist ja bekannt, dass dort, wo die Partnereinkommen die jeweiligen Grenzen überschreiten – Frauen sind es meis­tens, aber es können in manchen Fällen auch Männer sein –, die Notstandshilfe nicht ausbezahlt wird. Im heute gültigen Recht wird für diese Zeit des legistischen An­spruches auf Notstandshilfe auch keine Pensionsversicherung geltend. In Zukunft wird es so sein, dass den Frauen für jene Zeit, in der sie keine Notstandshilfe aus­bezahlt bekommen, in der Pensionsversicherung die ihnen zustehende Notstandshilfe auf das Pensionskonto gutgeschrieben und aus den Mitteln des Arbeitsmarktservice und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit auch bezahlt wird. Ich glaube, dass damit eine der bedeutendsten Verbesserungen für Frauen in der Situation des Notstands­hilfebezuges im Hinblick auf das Pensionsrecht erfolgt.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Abge­ordnete Dipl.-Ing. Achleitner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Kollegin.

 


Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Werden Frauen nicht dadurch benachteiligt, dass es für sie keinen Pensionskorridor gibt? Wird dadurch nicht auch der Gleichheitsgrundsatz verletzt?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir haben uns lange mit den Experten der Arbeiterkammer und des Gewerkschaftsbundes über eine parallele Korridorbildung für Frauen unterhalten. Wir von Seiten der Bundesregierung glauben, dass mit der Einführung einer neuen Pensionsart für Frauen in diesem Bereiche die Gefahr bestünde, dass dann insgesamt die Verfassungsmäßigkeit nicht gegeben wäre.

Bei einem Erkenntnis, das den Männern die gleichen Möglichkeiten der Korridorbildung zwischen 55 und 60 einräumen würde, würde eine noch geringere Finanzierbarkeit des Systems und damit eine zusätzliche Benachteiligung für Frauen drohen. Daher haben wir in der Parallelrechnung von der Einführung eines „Korridors“ für Frauen zwischen 55 und 60 Abstand genommen, weil wir glauben, dass für die Frauen, solange sie vor dem 62. Lebensjahr in Pension gehen können, die erschwerten Bedingungen des Korridors für sie schlechter wären als das Regelpensionsantrittsalter, das für Frauen weiterhin gilt.

Man muss dem aber auch noch hinzufügen, dass für Frauen im Bereiche des Bun­desdienstes, die bekanntermaßen heute schon 61,5 als Pensionsantrittsalter haben und außerdem auch relativ früher als die Frauen im ASVG, im BSVG oder im GSVG in die Korridorhöhe kommen, der Korridor als Ausweichmöglichkeit zum Gang in die Frühpension zur Verfügung steht. Aber ich glaube – so wie die Experten der Bun­desregierung –, dass diese Regelung verfassungskonform ist.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer weiteren Zusatzfrage gelangt Frau Abgeord­nete Mag. Weinzinger ans Mikrophon.

 


Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Minister! Mit der Pensions­reform 2003 haben Sie eingeführt, dass nicht mehr die besten 15 Jahre zur Berech­nung der Pension herangezogen werden, sondern der gesamte Durchrechnungs­zeitraum von 40 Jahren, was für Frauen mit einer normalen Erwerbsbiographie,


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