Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 26

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nämlich mit mehreren Jahren Kinderpause, mit mehreren Jahren Berufsunterbrechung, mit vielen Jahren Teilzeitarbeit und oft nur mit zehn bis 20 Jahren Vollerwerb, deutliche Verschlechterungen bringt.

Wie hoch schätzen Sie den Nettoverlust, also die Differenz zwischen der Verschlech­terung durch die Pensionsreform 2003 und der geringfügigen Verbesserung durch die Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten, bei einer derartig durchschnittlichen Er­werbsbiographie?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die verlängerte Durchrechnung schon vor dem Jahre 2003 für Frauen eingeführt worden ist und nun von den damals bestehenden 18 Jahren, wo auch eine Durch­rechnungsskala nach oben hin vorgesehen war, eine Verlängerung auf 40 Jahre eingetreten ist, sodass es daher nicht zur Gänze eine Neuerung ist, sondern bei einer bereits vorher bestehenden Verlängerung der Durchrechnung nur eine Angleichung.

Ich glaube, dass eine Berechnung, bei welcher von den, wie ehemals vorgesehen, besten 15 Jahren auf die in einigen Jahrzehnten gültigen 40 Jahre gerechnet wird, keine sinnvolle ist, weil alle diese Rechnungen Lohnerhöhungen, Gehalts­schwan­kungen, Kollektivvertragserhöhungen und sonstige Unwägbarkeiten des Berufslebens nicht berücksichtigen.

Ich glaube, dass die Regelungen in diesem Bereich durch die Verbesserungen für Frauen mit Kindererziehungszeiten verbessert worden sind. Bei Frauen ohne Kinder­erziehungszeiten – wenn man also etwa einen Single-Mann mit einer Single-Frau in der Arbeitswelt vergleicht – wären Unterschiede auf Grund des Geschlechtes aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Das wäre schlicht und einfach mit der Richtlinie der Antidiskriminierung nicht vereinbar.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die letzte Zusatzfrage formuliert Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte, Frau Kollegin.

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Bundesminister! Die Nach­teile durch die Pensionsharmonisierung, und zwar gerade jene bei Frauen, überwiegen unserer Ansicht nach bei weitem die von Ihnen aufgezählten Vorteile. Speziell der lebenslange Durchrechnungszeitraum benachteiligt Frauen unserer Ansicht nach massiv, weil viele Frauen teilzeitbeschäftigt sind, und das oft nicht freiwillig. Es gibt eben zu wenige Vollzeitarbeitsplätze, vor allem für Frauen.

Meine Frage geht dahin: Warum haben Sie für die Zeit der Teilzeitbeschäftigung im Pensionskonto keine Vorsorge getroffen, um zu verhindern, dass Frauen im Alter noch stärker von Armut betroffen sind?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Kollegin! Ich darf Sie auf folgende zwei Dinge aufmerksam machen:

Erstens: Teilzeit ist nicht nur ein Phänomen bei Frauen, sondern auch – wenn man sich die Statistiken anschaut, dann sieht man das deutlich – zunehmend ein Phäno­men bei den Männern.

Ich darf Sie des Weiteren darauf aufmerksam machen, dass wir uns immer noch in einem System der Versicherung befinden, und da bin ich der Auffassung, dass


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