gesellschaftspolitische Ausgleiche nicht ausschließlich und allein über die Pensionsversicherung zu regeln sind, sondern auch über andere Instrumente des Staates.
Wir in der Pensionsversicherung befinden uns, wie gesagt, in einem System der Versicherung, und da kann es nicht angehen, dass für eingezahlte Zeiten Bonuszuschläge gemacht werden, die andere zu bezahlen und zu begleichen haben. Wenn man einen Ausgleich für Teilzeitarbeit haben will und die gesellschaftspolitischen Effekte in diesem Bereiche anders regeln will, so muss man sie dort regeln, wo sie anfallen, nämlich in den Kollektivverträgen oder in den Steuerrechten oder bei anderen Rahmenbedingungen der Politik. Ich halte es für falsch, dass man alle gesellschaftspolitischen Ereignisse in die Pensionsreform hineinrechnen will. Für gesellschaftspolitische Ereignisse – außer für das Risiko des Alters und den Ausstieg aus dem Erwerbsleben – sind andere Felder der Politik zuständig.
Ich glaube, wenn wir uns darauf einigen könnten, in das Pensionssystem nicht alles, was gesellschaftspolitisch interessant und relevant ist, hineinzurechnen, sondern es dort zu regeln, wo es zu regeln ist, wäre auch der Grundkonsens in der Republik für ein übersichtliches und für jeden nachvollziehbares Pensionssystem leichter herzustellen.
Präsident Dr. Andreas Khol: Die 60 Minuten der Fragestunde sind abgelaufen. Die Fragestunde ist somit beendet.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat
folgenden Wortlaut:
A.
Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1.
Anfragebeantwortungen: 2112/AB bis 2125/AB.
2.
Regierungsvorlage:
3. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004 –
3. SVÄG 2004 (703 d.B.).
B.
Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur
Vorberatung:
Ausschuss
für Arbeit und Soziales:
Antrag
474/A (E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Einführung eines Lastenausgleichs,
Antrag
477/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird;
Finanzausschuss:
Vereinbarung
zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der
stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005)
(701 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2005 bis 2008 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2005 – FAG 2005) und das Zweckzuschussgesetz 2001, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-