Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 32

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3. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutsangestell­ten­gesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden (695 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. Seine Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


10.15

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Mitglie­der der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Entwurf einer so genannten Pensionsharmonisierung wurde in Wirklich­keit eine große Chance vertan (Zwischenrufe bei der ÖVP), nämlich die Chance, endlich gleiches Recht für alle zu schaffen und zu einem Pensionssystem in Österreich zu kommen, das fair, gerecht und sozial ist. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Diese Pensionsreform ist ja nicht die erste, und man muss schon daran erinnern, dass nach der Pensionsreform des Jahres 2000, noch vor der letzten Nationalratswahl, der Herr Bundeskanzler gemeint hat: Nach dieser Jahrhun­dertreform seien keine weiteren Pensionsreformen mehr notwendig! Nun, sehr lange hat dieses Jahrhundert nicht gedauert, im Jahr 2003 ist die Pensionskürzungsreform gekommen, und jetzt liegt eine so genannte Pensionsharmonisierung vor, die nicht mehr und nicht weniger ist als der Pensionskürzung dritter Schritt.

Meine Damen und Herren! Das ist eine unzuverlässige, unglaubwürdige Politik, die zu einer großen Verunsicherung der österreichischen Bevölkerung führt, und das lehnen wir als SPÖ ab! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Was wäre das Grundprinzip einer Harmonisierung? – Das Grundprinzip wäre, dass alle gleiche Beiträge zahlen und alle dafür gleiche Leistungen bekommen. Was Sie vorlegen, das ist, dass es weiterhin ungleiche Beiträge gibt und weiterhin ungleiche Leistungen. Das heißt, es ist weder auf der Beitragsseite noch auf der Leistungsseite zu einer Vereinheitlichung gekommen. Ganz im Gegenteil: Diese Pensions­harmoni­sierung doppelt die Verluste der Pensionskürzungsreform des Jahres 2003 noch auf, und daher ist es eine ungerechte Reform, weil es keine Reform im eigentlichen Sinn ist, sondern eine blanke Pensionskürzung für die künftigen Pensionistinnen und Pen­sionisten in Österreich. Das ist der falsche Weg, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Ihre Methode dabei ist jedes Mal die gleiche: Sie sagen, es werde nachhaltiger, es werde gerechter und es gebe keine Kürzungen. Das haben Sie auch bei der Pen­sionskürzungsreform des Jahres 2003 gesagt. Aber laut den statistischen Ergebnissen, die jetzt vorliegen, sieht es folgendermaßen aus: Mehr als 80 Prozent der Menschen, die im Jahre 2004 in Pension gegangen sind, haben massive Pensionskürzungen hin­zunehmen gehabt, und all diejenigen, die nach dem neuen Recht in Pension gehen werden, werden auch massive Kürzungen haben. Hören Sie auf, der Bevölkerung permanent Sand in die Augen zu streuen! Sagen Sie den Menschen in Österreich die Wahrheit! Schwarz-Blau versteht unter „Pensionsreform“ Pensionskürzungen jedes Jahr. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

 


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