Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 50

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sionsbeiträge aufgedoppelt haben und dann damit begonnen haben, langsam Verkür­zungen vorzunehmen; Kürzungen der Pension durch die Reform 1997, als schon klar auf der Hand gelegen wäre, dass nur das längere Verbleiben im Arbeitsprozess eine Lösung der Pensionsfinanzierung bringen kann. 

Wir haben diese Wende in der Sozialpolitik, diese Wende im Denken, dass der Schlüssel zur gesicherten Pensionsfinanzierung im längeren Arbeiten liegt, mit der Pensionsreform 2000, der Pensionsreform 2003 und jetzt mit der Harmonisierung erreicht. Wir haben 2003 das 65. Lebensjahr als Pensionsantrittsalter klar definiert haben, jedoch mit einem langsamen Übergang bis zum Jahr 2017.

Wenn Sie in den letzten Tagen gedacht haben, wir würden noch an einem zusätzlichen Über-drüber-Deckel basteln, damit sich dann gar niemand mehr auskennt, dann haben Sie sich getäuscht, denn in Wahrheit haben wir Maßnahmen getroffen, dass Ältere noch geschützter im Arbeitsmarkt bleiben können. Das ist neues Denken gegenüber altem Denken, bei dem man möglichst viele Leute möglichst rasch in die gekürzte Frühpension bringen wollte. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Harmonisierung, die heute vorliegt, macht ein Ende mit den unterschiedlichen Pensionsrechten. Das ist nicht nur gerecht, sondern das entspricht auch der Not­wendigkeit des modernen Wirtschafts- und Arbeitslebens, wo viele Menschen zwi­schen Gewerbe, Selbständigkeit und Unselbständigkeit wechseln, wo Landwirte im Sommer am Bau und im Winter am Schilift arbeiten. Warum sollen die überall geleisteten Beiträge nicht zum gleichen Ergebnis führen? (Abg. Silhavy: Das wollen wir ja!) Man soll für jeden eingezahlten Hunderter mit dem 65. Lebensjahr und nach 45 Beitragsjahren 80 € Pension bekommen, egal, in welchem System man ist – nachkontrollierbar auf einem Pensionskonto. Das ist transparent, fair und gerecht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir nützen diese Harmonisierung auch, um Fehler der Vergangenheit auszugleichen, wie die sträfliche Unterbewertung von Kindererziehungszeiten und den Umgang mit Zeitsoldaten.

Ich darf in diesem Zusammenhang den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek und Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 694 der Beilagen über die Regierungsvorlage 653 der Beilagen betreffend ein Pensionsharmonisierungsgesetz einbringen.

Ich bitte die Frau Präsidentin, diesen verteilen zu lassen und in Verhandlung zu nehmen. Ich werde ihn, wie folgt, in den Grundzügen erläutern:

Mit diesem Abänderungsantrag wird die Besserstellung der Anerkennung von Kinder­erziehungszeiten – sieben Jahre Erwerbszeit sind bei 15 Versicherungsjahren genug für eine Eigenpension – auch für alle Mütter unter 50 Jahren wirksam. Jene Mütter, die in der Zeit der politischen Mehrheit der SPÖ keine entsprechende Anerkennung im Pensionsrecht erfahren haben, werden nun nachträglich besser gestellt. Ich glaube, das ist ein bemerkenswerter sozialer Fortschritt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie finden darin die Sicherstellung für den öffentlichen Dienst, dass keine erworbenen Ansprüche verloren gehen, sondern in die Neuberechnung der Pension einbezogen werden. Außerdem werden wir den Jungen im öffentlichen Dienst auch die Chance auf eine Pensionskasse eröffnen.

Sie finden in diesem Antrag die Verlängerung der Langzeitversichertenregelung – 45 Jahre sind genug – über das Jahr 2010 hinaus bis zum Jahr 2014 auslaufend. Das ist fair und gerecht und anerkennt jene, die bisher in hohem Ausmaß Beiträge geleistet haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


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