Ich hoffe, dass ich mit dieser Erläuterung auch Ihnen, Herr Kollege Gusenbauer, dem ja in langer Tradition von SPÖ-Vorsitzenden dieser Text zu kompliziert ist, den Antrag näher bringen konnte und dass Sie Ihr Abstimmungsverhalten überlegen werden.
Ich frage die Kolleginnen und Kollegen der
sozialdemokratischen Fraktion auch im Hinblick auf die weitere Debatte: Werden
Sie in Zukunft versuchen, diese sozialen Fortschritte zurückzudrehen? Lassen
Sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Abfertigung neu, oder wollen
Sie sie wieder abschaffen? – Antworten Sie uns mit einem klaren Ja oder
Nein! Werden Sie die sensationelle Besserstellung von Müttern –
1 350 € pro Monat, sieben Jahre genügen (Zwischenruf der Abg.
Dr. Glawischnig) – anerkennen oder werden Sie diese
zurückdrehen? – Wir haben die Worte des Wiener Bürgermeisters noch im Ohr,
der im September dieses Jahres die hohen Familienleistungen in Österreich
verhöhnt hat. Oder bekennen Sie sich dazu? – Sagen Sie bitte ja oder nein
dazu, damit die Zuseherinnen und Zuseher auch wissen, dass diese sozialen,
fairen und gerechten Fortschritte in einer Demokratie immer wieder mit dem
Stimmzettel erkämpft werden müssen. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben aber bei dieser Regierungsvorlage und dem damit verbundenen Abänderungsantrag die Gelegenheit, zukunftsorientiert, an alle Generationen denkend, fair und gerecht zu handeln. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger.
Bevor Sie aber das Wort erhalten, gebe ich geschäftsordnungsgemäß bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen schriftlich überreicht wurde, genügend unterstützt ist, auf Grund seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Vervielfältigung und Verteilung gelangen und im Übrigen dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden wird.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Tancsits,
Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des
Sozialausschusses 694 der Beilagen über die Regierungsvorlage 653 der Beilagen
betreffend ein Pensionsharmonisierungsgesetz
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung
beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag
wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Allgemeines Pensionsgesetz) wird
wie folgt geändert:
a) Im § 3 Abs. 1 Z 2 wird
nach dem Ausdruck „Bund,“ der Ausdruck „das Bundesministerium für
Landesverteidigung,“ eingefügt.
b) Dem § 6 wird folgender
Abs. 3 angefügt:
»(3) Bei der Anwendung des Abs. 2
sind Teilgutschriften, die bis zum Ablauf des Kalenderjahres der Vollendung des
18. Lebensjahres erworben wurden, sowie die darauf entfallenden
Versicherungszeiten nur dann zu berücksichtigen, wenn dies für die versicherte
Person günstiger ist.«
c) Im § 16 werden nach Abs. 3
folgende Abs. 3a und 3b eingefügt: