Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 51

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Ich hoffe, dass ich mit dieser Erläuterung auch Ihnen, Herr Kollege Gusenbauer, dem ja in langer Tradition von SPÖ-Vorsitzenden dieser Text zu kompliziert ist, den Antrag näher bringen konnte und dass Sie Ihr Abstimmungsverhalten überlegen werden.

Ich frage die Kolleginnen und Kollegen der sozialdemokratischen Fraktion auch im Hinblick auf die weitere Debatte: Werden Sie in Zukunft versuchen, diese sozialen Fortschritte zurückzudrehen? Lassen Sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Abfertigung neu, oder wollen Sie sie wieder abschaffen? – Antworten Sie uns mit einem klaren Ja oder Nein! Werden Sie die sensationelle Besserstellung von Müttern – 1 350 € pro Monat, sieben Jahre genügen (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig) – anerkennen oder werden Sie diese zurückdrehen? – Wir haben die Worte des Wiener Bürgermeisters noch im Ohr, der im September dieses Jahres die hohen Familien­leistungen in Österreich verhöhnt hat. Oder bekennen Sie sich dazu? – Sagen Sie bitte ja oder nein dazu, damit die Zuseherinnen und Zuseher auch wissen, dass diese sozialen, fairen und gerechten Fortschritte in einer Demokratie immer wieder mit dem Stimmzettel erkämpft werden müssen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben aber bei dieser Regierungsvorlage und dem damit verbundenen Abänderungsantrag die Gelegenheit, zukunftsorientiert, an alle Generationen denkend, fair und gerecht zu handeln. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.26

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Öllinger.

Bevor Sie aber das Wort erhalten, gebe ich geschäftsordnungsgemäß bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen schriftlich überreicht wurde, genügend unter­stützt ist, auf Grund seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Vervielfältigung und Verteilung gelangen und im Übrigen dem Stenographischen Proto­koll beigedruckt werden wird.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetz­entwurf im Bericht des Sozialausschusses 694 der Beilagen über die Regierungs­vorlage 653 der Beilagen betreffend ein Pensionsharmonisierungsgesetz

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Allgemeines Pensionsgesetz) wird wie folgt geändert:

a) Im § 3 Abs. 1 Z 2 wird nach dem Ausdruck „Bund,“ der Ausdruck „das Bundes­ministerium für Landesverteidigung,“ eingefügt.

b) Dem § 6 wird folgender Abs. 3 angefügt:

»(3) Bei der Anwendung des Abs. 2 sind Teilgutschriften, die bis zum Ablauf des Kalenderjahres der Vollendung des 18. Lebensjahres erworben wurden, sowie die darauf entfallenden Versicherungszeiten nur dann zu berücksichtigen, wenn dies für die versicherte Person günstiger ist.«

c) Im § 16 werden nach Abs. 3 folgende Abs. 3a und 3b eingefügt:

 


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