Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 134

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schaut haben. Diese Maßnahmen sind notwendig, weil 30 Jahre lang keine aus­reichenden Reformen gesetzt wurden! (Abg. Riepl: Das stimmt ja nicht!)

Einer, den ich sehr schätze – insbesondere aus der Literatur; persönlich habe ich ihn auf Grund seines frühen Unfalltodes nicht kennen lernen können –, nämlich der frühere Sozialminister Alfred Dallinger, hat genau jenes Problem schon vor über 30 Jahren erkannt. Er hat dieses Problem erkannt – alleine, es waren die Parteivorsitzenden und die Parteivorstände der SPÖ, die diese Frage immer wieder abgedreht und gesagt haben: Wir greifen dieses Thema nicht an! – Das ist das Problem! (Abg. Dobnigg: ... der Schüssel ... gesagt hat, jetzt ist es genug!)

Diese Bundesregierung handelt staatspolitisch verantwortlich im Sinne einer inter­generativen Gerechtigkeit, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir haben aber auch gesagt, dass es uns wichtig ist, nicht nur ausschließlich die Versicherungszeit als Parameter heranzuziehen, weil es uns auch wichtig ist, dass bei jenen, die eine überdurchschnittlich lange Beitragsleistung erbringen, also effektiv in das System einzahlen, dies entsprechend honoriert werden muss. Bei aller Wichtigkeit von Anrechnungszeiten, Versicherungszeiten, etwa für Arbeitslosigkeit, Kinder­erzie­hung, Präsenzdienst, Zivildienst, lebt das Umlagesystem selbstverständlich von jenen, die auch tatsächlich in das System einzahlen, also Beiträge leisten.

Deshalb ist es, glaube ich, ein wichtiger, ein richtiger Schritt, dass wir gesagt haben: 45 Jahre Beitragsleistung – 40 Jahre Beitragsleistung bei Frauen – sind genug, um auch weiterhin mit 60 beziehungsweise eben mit 55 Jahren in Pension gehen zu können! Das gilt bis 2010, im Grunde genommen ohne Abschläge und im Übrigen unter Anrechnung von bis zu 60 Monaten an Kindererziehungszeiten und 30 Monaten an Präsenzdienstzeiten beziehungsweise Zivildienstzeiten.

Ich halte das für richtig! (Abg. Keck schüttelt verneinend den Kopf.) Es ist tatsächlich so – auch wenn Sie es nicht glauben, Herr Kollege Keck! Wir sichern mit dieser Reform, deren Dimension sicherlich erst in den nächsten Jahren von allen voll und ganz erfasst werden wird, das Sozialsystem im Sinne der Pensionssicherung langfristig ab!

Ich hielt es für notwendig, dass dieser Schritt gesetzt worden ist – im Sinne der sozialen Gerechtigkeit im Land und im Sinne dessen, dass auch junge Menschen, die heute schon für den Erhalt der Pensionen Beiträge leisten, in Zukunft eine Alters­sicherung haben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.02

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Ge­schäftsordnung: 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.02

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Amon hat die Behauptung wiederholt, dass sich das Verhältnis zwischen erwerbstätiger Bevöl­kerung und in Ruhestand befindlichen Personen, also Älteren, über 65-Jährigen, von 1 : 2 auf 1 : 1 verändern würde. Einen Zeitraum dafür hat er nicht genannt.

Tatsächlich richtig ist aber, dass es laut allen demokratischen Prognosen, die exis­tieren, keine Entwicklung auf 1 : 1 geben wird (Abg. Amon: 1 : 2 ...!), sondern der Zenit wird bereits in den vierziger Jahren überschritten sein. Danach wird sich das Verhältnis zwischen erwerbstätiger und älterer Bevölkerung stabilisieren.

 


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