Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 133

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14.55

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wittauer hat in seiner Rede behauptet, die Altenbelastungsquote, also das Verhältnis zwischen Älteren und Erwerbstätigen, werde auf 1 : 1 ansteigen. – Das ist unrichtig! (Präsiden­tin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Herr Kollege Wittauer, Sie haben nicht einmal die Unterlagen, die alten Unterlagen gelesen. In den Unterlagen des Ministeriums heißt es – ich zitiere –:

„Die Altenbelastungsquote – das Verhältnis der über 64-Jährigen zu den 15- bis 64-Jährigen – erfährt bis zum Jahr 2020 einen eher moderaten Anstieg: Von derzeit 246 auf 305 im Jahr 2020. Im Zeitraum 2020 bis 2035 erfolgt ein scharfer Anstieg, und zwar auf 451, in den letzten 15 Jahren bis 2050 ist der Anstieg wiederum eher moderat: Die Altenbelastungsquote liegt bei 507 im Jahr 2050.“ – Zitatende.

Das heißt übersetzt: Im Jahr 2007 kommen auf 1 000 Erwerbstätige 507 Pensionis­ten. – Es tut mir Leid, Herr Kollege, Sie müssen lesen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.56

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Amon. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.57

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Öllinger, genau das ist das Problem! Sie haben es ja richtig zitiert. Im Jahre 2007 haben wir dann ein Verhältnis von etwa 1 : 2, das sich dann weiter verschärft in Richtung eines Verhältnisses von 1 : 1. (Abg. Öllinger: Nein, das stimmt ja nicht!) Genau das ist ja das Problem, das Sie aber schlicht negieren!

Die Kollegin, die das auch angesprochen hat, hat gemeint, dass eine Versicherung von der Bezeichnung her eben Sicherheit geben soll. Das Problem ist nur, dass der Begriff „Versicherung“ irreführend ist. Üblicherweise gibt es bei der Versicherung eine Veran­lagung, es gibt eine Kapitaldeckung, und entsprechend dieser Erträge erfolgt dann auch eine Auszahlung. Das ist bei dem Pensionssystem, das wir haben, das ja ein Umlagesystem ist, nicht der Fall! Deshalb spielt eben die Umlage, also das Verhältnis zwischen jenen, die im Erwerb stehen, und jenen, die eine Pension erhalten, eine gravierende Rolle.

Wenn heute das Verhältnis so ist, dass zweieinhalb Erwerbstätige für einen in Pension Befindlichen bezahlen und im Jahre 2030 dieses Verhältnis etwa 1 : 1 sein wird und wenn man dann noch die Ausbildungszeiten in Betracht zieht – in den siebziger Jahren lag der Durchschnitt etwa bei 18,5 Jahren, also sozusagen Vorerwerbszeit, im Jahre 2001 jedoch bereits bei 21 Jahren – und berücksichtigt, dass sich die Verweildauer in der Pension im Zusammenhang mit der Lebenserwartung verändert hat – im Jahre 1970 war die Verweildauer in der Pension 8,8 Jahre, im Jahre 2001 war die Verweil­dauer in der Pension bereits 20,3 Jahre –, wenn man also einerseits den demo­graphischen Faktor hernimmt und auf der anderen Seite die Verlängerung der Aus­bildungs­zeiten und die gesteigerte Lebenserwartung in Betracht zieht, dann kann im Grunde genommen jeder Volksschüler nachrechnen, dass sich das im Umlagesystem, wenn wir nicht die Maßnahmen setzen, die wir jetzt setzen, nicht ausgeht. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Grund dafür, dass Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, insbe­sondere jene von der Sozialdemokratie, heute derart aggressiv und nervös auf die vorgelegte Reform reagieren, ist schlicht und einfach der, dass Sie viel zu lange zuge-


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