Verantwortung und gestalten, damit in Zukunft auch die Pensionen wirklich gesichert sind. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich sage: Frauen profitieren! Viele Frauen erreichen erst durch die neue Regelung, sieben Jahre Erwerbstätigkeit, durch Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten Anspruch auf eine Pension – im Gegensatz zum Altrecht! Hätten Sie das, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, in Ihrer Regierungszeit umgesetzt, hätten heute Tausende Frauen mehr Pensionsanspruch, nämlich einen eigenen Pensionsanspruch! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Zur Kritik, dass das Pensionsgesetz zu kompliziert sei, möchte ich nochmals wiederholen, was unser Bundeskanzler Wolfgang Schüssel schon ausgeführt hat: Das neue Pensionsgesetz umfasst mit den Bewertungstabellen lediglich 15 Seiten. Die Übergangsbestimmungen sind umfangreicher, jedoch bauen diese ja auf Pensionsgesetzen auf, die in Ihrer Regierungszeit entstanden sind. Einfachere Übergangsbestimmungen, sage ich Ihnen als Personalvertreterin, sind ungerecht, weil sie nicht alles berücksichtigen können. – Wir von der ÖVP wollen ein hohes Maß an Gerechtigkeit und Fairness.
Nun zum öffentlichen Dienst. Herr Kollege
Öllinger, gerade Sie haben im Ausschuss immer wieder darauf hingewiesen, dass
zu große Brüche im Übergangsrecht enthalten wären. Das wurde nun durch gute
Verhandlungen geändert! (Abg. Öllinger: Aber nur für den öffentlichen
Dienst!) Wenn Sie das nun kritisieren – bitte hören Sie mir
zu! –, muss ich Sie wie schon im Ausschuss darauf hinweisen, dass die
Übergangsbestimmungen nicht wie im ASVG zu sehen sind, da viel rascher das
Ziel der Harmonisierung zu erreichen ist. Oder wollen Sie vielleicht zurück an
den Anfang, zurück in das Jahr 1955? (Abg.
Öllinger: Gleiches Recht für alle!)
Hervorzuheben ist auch die Umgestaltung des Besoldungssystems. Wir in der Steiermark haben dies bereits umgesetzt: Im Verbindung mit einer Pensionsreform, wo an das ASVG angeglichen wird, wurde das bereits im Jahr 2002 gemeinsam mit den Kollegen der FSG in der Landes-Personalvertretung und mit den Stimmen der SPÖ im Landtag beschlossen. Nehmen Sie sich ein Beispiel daran!
Der Umbau des Einkommens mit höheren
Einstiegsgehältern und einer abgeflachten Verdienstkurve unterstützt gerade
junge Menschen. Wenn sie ihre Existenz aufbauen und Familien gründen, brauchen
sie dieses Mehr an Geld. – Diese Solidarität ist fair und gerecht und wäre
auch für die Privatwirtschaft wünschenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen von
der Gewerkschaft. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
Genauso wie die Pensionskasse, die ein Teil des Drei-Säulen-Modells ist, wird das für den öffentlichen Dienst umgesetzt, denn die ÖVP mit Bundeskanzler Schüssel hat Handschlagqualität, und deswegen bin ich davon überzeugt, dass das nächste Jahr diese Wende bringen wird.
Dieses Gesetz ist ausgewogen und stellt eine Sicherheit für die Zukunft dar. Ich kann Ihnen versichern: Die Österreicherinnen und Österreicher wissen das auch sehr genau! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.29
Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Ich gebe bekannt, dass der Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen zurückgezogen wurde – ich habe die Unterschriften geprüft –, und ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Barbara Riener und Walch hinreichend unterstützt ist und damit in Verhandlung steht.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich verglichen habe: Worin unterscheidet sich der eine Antrag vom anderen? – Er unterscheidet sich in den Tabellen unter der