Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 142

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Verantwortung und gestalten, damit in Zukunft auch die Pensionen wirklich gesichert sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich sage: Frauen profitieren! Viele Frauen erreichen erst durch die neue Regelung, sieben Jahre Erwerbstätigkeit, durch Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten An­spruch auf eine Pension – im Gegensatz zum Altrecht! Hätten Sie das, werte Kollegin­nen und Kollegen von der SPÖ, in Ihrer Regierungszeit umgesetzt, hätten heute Tau­sende Frauen mehr Pensionsanspruch, nämlich einen eigenen Pensionsanspruch! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zur Kritik, dass das Pensionsgesetz zu kompliziert sei, möchte ich nochmals wieder­holen, was unser Bundeskanzler Wolfgang Schüssel schon ausgeführt hat: Das neue Pensionsgesetz umfasst mit den Bewertungstabellen lediglich 15 Seiten. Die Über­gangsbestimmungen sind umfangreicher, jedoch bauen diese ja auf Pensionsgesetzen auf, die in Ihrer Regierungszeit entstanden sind. Einfachere Übergangsbestimmungen, sage ich Ihnen als Personalvertreterin, sind ungerecht, weil sie nicht alles berück­sichtigen können. – Wir von der ÖVP wollen ein hohes Maß an Gerechtigkeit und Fairness.

Nun zum öffentlichen Dienst. Herr Kollege Öllinger, gerade Sie haben im Ausschuss immer wieder darauf hingewiesen, dass zu große Brüche im Übergangsrecht enthalten wären. Das wurde nun durch gute Verhandlungen geändert! (Abg. Öllinger: Aber nur für den öffentlichen Dienst!) Wenn Sie das nun kritisieren – bitte hören Sie mir zu! –, muss ich Sie wie schon im Ausschuss darauf hinweisen, dass die Übergangs­bestim­mungen nicht wie im ASVG zu sehen sind, da viel rascher das Ziel der Harmonisierung zu erreichen ist. Oder wollen Sie vielleicht zurück an den Anfang, zurück in das Jahr 1955? (Abg. Öllinger: Gleiches Recht für alle!)

Hervorzuheben ist auch die Umgestaltung des Besoldungssystems. Wir in der Steier­mark haben dies bereits umgesetzt: Im Verbindung mit einer Pensionsreform, wo an das ASVG angeglichen wird, wurde das bereits im Jahr 2002 gemeinsam mit den Kollegen der FSG in der Landes-Personalvertretung und mit den Stimmen der SPÖ im Landtag beschlossen. Nehmen Sie sich ein Beispiel daran!

Der Umbau des Einkommens mit höheren Einstiegsgehältern und einer abgeflachten Verdienstkurve unterstützt gerade junge Menschen. Wenn sie ihre Existenz aufbauen und Familien gründen, brauchen sie dieses Mehr an Geld. – Diese Solidarität ist fair und gerecht und wäre auch für die Privatwirtschaft wünschenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Gewerkschaft. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Genauso wie die Pensionskasse, die ein Teil des Drei-Säulen-Modells ist, wird das für den öffentlichen Dienst umgesetzt, denn die ÖVP mit Bundeskanzler Schüssel hat Handschlagqualität, und deswegen bin ich davon überzeugt, dass das nächste Jahr diese Wende bringen wird.

Dieses Gesetz ist ausgewogen und stellt eine Sicherheit für die Zukunft dar. Ich kann Ihnen versichern: Die Österreicherinnen und Österreicher wissen das auch sehr genau! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.29

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Meine Damen und Herren! Ich gebe bekannt, dass der Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen zurückgezogen wurde – ich habe die Unterschriften geprüft –, und ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Barbara Riener und Walch hinreichend unterstützt ist und damit in Verhandlung steht.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich verglichen habe: Worin unterscheidet sich der eine Antrag vom anderen? – Er unterscheidet sich in den Tabellen unter der


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