Ein Arbeiter – rechnen Sie nach! –, Jahrgang 1949, der 2011 in Pension geht – mit 62 Jahren, sage ich dazu –, aber auf Grund von Arbeitslosigkeit eben nur 41 Beitragsjahre zusammenbringt, verliert 16 Prozent. Rechnen wir uns das einmal aus! In dem konkreten Fall bedeutet das 240 € im Monat weniger. Das heißt aber, umgerechnet auf die Lebenserwartung von 78 Jahren, dass dieser Mann 54 000 € oder 747 000 S weniger an Pension beziehen wird als in der Vergangenheit. Das soll fair sein? Das soll gerecht sein? (Abg. Dolinschek: Das wäre aber in Ihrem Modell genauso!) Das ist nicht fair, sondern diese Politik ist unverantwortlich! (Beifall bei der SPÖ.)
Der vorliegende Entwurf ist kein Beitrag – wie Sie das behaupten – zu einer zukunftsorientierten und abgesicherten Pension, sondern dieser Entwurf treibt die Menschen in die Armutsfalle. Eine solche Politik, meine Damen und Herren, haben sich die Menschen in Österreich nicht verdient! (Beifall bei der SPÖ.)
15.35
Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. Auch er spricht 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.
15.35
Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Eingangs möchte ich festhalten, dass es Ziel dieser Pensionsharmonisierung ist, unter Bedachtnahme auf ein vergleichbares Lohnsystem und vergleichbare Beitragsleistungen auch eine vergleichbare Pension für alle Gesellschaftsgruppen zu erreichen.
Wenn Herr Spindelberger meint, dass nur die Beamten bevorzugt seien – Gott sei Dank gibt er zu, dass für die Beamten auch etwas Gutes erreicht wurde –, muss man auch sagen, dass man nicht Äpfel mit Birnen vermengen darf, denn es gibt zwei völlig unterschiedliche Dienstrechte, die auch einen unterschiedlichen Zugang bei Reformen erfordern. Wenn hier Fehler angemerkt und Kritik geübt wird, darf ich sagen: Fehler können nur dort gemacht werden, wo gearbeitet wird!
Geschätzte Damen und Herren! Für eine Klientel, die ich zu vertreten habe, wo sehr viele Saisonbeschäftigte sind und wo jetzt auch entsprechende Arbeitslosenzeiten als Versicherungszeiten gelten, ist auch ein ganz wesentlicher Vorteil erreicht worden.
Grundsätzlich muss man auch feststellen, dass alle Menschen länger leben – Gott sei Dank – und dass dementsprechend der vorhandene Pensionskuchen auf einen längeren Zeitraum aufzuteilen ist. Deshalb war es auch finanz- und gesellschaftspolitisch notwendig, die Pensionen beziehungsweise Pensionssysteme mit der Pensionsreform 2003 und auch mit der nun vorliegenden Pensionsharmonisierung neu zu gestalten und neu regeln.
Es kann nicht oft genug gesagt werden, dass es gerade in diesem Zusammenhang auch ein Gebot der Stunde war, den Stellenwert der Frauen und insbesondere die Leistungen der Frauen im Bereich der Familie in diese Reformen entsprechend einzubauen, entsprechend zu berücksichtigen.
Es ist heute schon mehrfach erwähnt worden, welche Verbesserungen da erreicht wurden – das sind Quantensprünge gegenüber früheren Zeiten! Ich darf nur beispielhaft anführen:
sieben Jahre Erwerbstätigkeit – früher 15 Jahre –, um eine Pension beanspruchen zu können, was nun für alle unter 50-Jährigen gilt,
Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings,
Einzahlungen für Zeiten der Notstandshilfe,