Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 167

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Pflege eines behinderten Kindes bis zum 40. Lebensjahr,

Verdoppelung der Bewertung der Kindererziehungszeiten.

Das sei nur beispielhaft nochmals angeführt, weil man nie oft genug darauf hinweisen kann, wie viel hier neben den vielen anderen Dingen, Familienhospiz und dergleichen mehr, für Frauen und für Menschen, die zu Hause ihre Aufgaben wahrnehmen, geschehen ist. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein besonderes Anliegen war es mir aber, so wie vielen anderen auch, dass 45 Bei­tragsjahre genug sind. Es freut mich, dass es zu einer entsprechenden Korrektur bei der „Hackler-Regelung“ gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gekommen ist. Auch die Hürde der Übergangsfristen wurde letztendlich gut bewältigt.

Ich darf auch auf die freiwillige und von den Sozialpartnern gewünschte Korridor­pen­sion hinweisen, auf die Möglichkeit des vorzeitigen Pensionsantrittes.

Für wesentlich erachte ich es in diesem Zusammenhang allerdings auch, dafür Sorge zu tragen, dass auch entsprechende Arbeitsplätze für ältere Dienstnehmer vorhanden sind. Ich bin überzeugt davon, dass es mit einer entsprechenden Bildungsoffensive gelingen wird, dass ältere Arbeitnehmer lange im Berufsprozess gehalten werden können. Herr Bundesminister Bartenstein wird natürlich alles Notwendige dazu tun, um die für ältere Arbeitnehmer erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Für unsere Gesellschaft – das darf ich auch einmal betonen – und auch für die Wirtschaft bedeuten das Wissen und die Erfahrung älterer Arbeitnehmer ohnehin einen unschätzbaren Wert, auf den man nicht verzichten soll.

Weil heute schon einige Male gesagt wurde, für die Schwerarbeiter werde nichts getan: Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass auch daran gearbeitet wurde und im Bundesministerium des Herrn Bundesministers Haupt unter Mitwirkung unseres Abgeordneten Neugebauer bereits sehr konkrete Definitionen ausgearbeitet wurden.

Ich darf darauf hinweisen, was alles hineinkommen sollte: der Schicht- und Wechsel­dienst jeweils im Ausmaß von mindestens sechs Stunden, regelmäßige Exposition bei der Arbeit im Sinne des Nachtschwerarbeitsgesetzes, schwere körperliche Arbeit im Sinne des Nacht- und Schwerarbeitsgesetzes, Tätigkeiten, die Personen mit der Verpflichtung zur berufsbedingten Gefahrenbeseitigung ausführen und dabei regel­mäßig einer Gefährdung der körperlichen Sicherheit in hohem Ausmaß ausgesetzt sind, und – ganz wesentlich, weil das besonders viele Frauen betrifft – Tätigkeiten in Hospiz- und palliativmedizinischer Betreuung von schwerst Erkrankten oder in Be­treuung von Pfleglingen mit einem Pflegebedarf von zumindest der Stufe 5 nach dem Bundespflegegesetz, also Berufe, die vor allem Frauen betreffen.

Ich darf diese Gelegenheit wahrnehmen, Herrn Bundesminister Haupt und Herrn Abgeordnetem Fritz Neugebauer für ihre wertvolle Arbeit in diesem Zusammenhang herzlich zu danken. (Beifall bei der ÖVP.)

Dass das noch nicht so konkret vorliegt, geschätzte Damen und Herren, muss man wohl auch dahin gehend argumentieren, dass man den Sozialpartnern Zeit geben und Zeit lassen muss, diese Vorschläge durchzudenken und auf die Wertigkeit hin zu prüfen.

Hohes Haus! 45 Beitragsjahre und ein Pensionsantritt mit 65 Jahren mit 80 Prozent Bemessungsgrundlage sind im Grunde genommen keine neue Vorgabe, da vergan­gene Pensionsreformen das bereits zum Ziel hatten; dieses Ziel wurde aber auf Grund vieler Ausnahmeregelungen ad absurdum geführt. Ich möchte nicht darauf verweisen,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite