Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 168

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

was in anderen Staaten bereits zum Ziel gemacht wird, nämlich bis 67 oder 68 Jahre mit einer Ersatzquote von 50 Prozent zu arbeiten.

Es gäbe noch einiges zu sagen, nicht zuletzt darf ich auch auf die soziale Komponente des Härtefonds hinweisen.

Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Diese Reform ist ein weiterer Schritt in Richtung Pensionssicherung beziehungsweise Pensionsgerechtigkeit. Die demo­gra­phische Entwicklung wird die Richtigkeit dieser Maßnahmen bestätigen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.42

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr wird Herr Abgeordneter Mag. Posch zu uns sprechen. Wunschgemäß stelle ich ihm die Uhr auf 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.42

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Diese Pen­sionsreform ist, was das Prozedere betrifft, ein Sittenbild des schwarz-blauen Parla­mentarismus: Gestern wurde zwischen den Koalitionspartnern eine Einigung erzielt, heute wird über einen Entwurf abgestimmt, der ein Viertel der ursprünglichen Vorlage umfasst und den wir erst in den letzten Stunden bekommen haben, der aber die Lebensverhältnisse aller Menschen in Österreich gravierend beeinflusst.

Dazu drei Zitate. Erstes Zitat: Abgeordneter Tancsits in der Sitzung des Sozial­ausschusses vom 12. November 2004: „Wir wollen nicht Pensionen kürzen, wir wollen, dass die Leute länger im Arbeitsprozess bleiben.“ (Abg. Mag. Tancsits: So ist es!)

Zweites Zitat: Sigisbert Dolinschek: „Die Verluste, die sich zwischen 2014 und 2016 ergäben, würden entschärft, sodass die Gesamtverluste 15 Prozent nicht übersteigen würden.“

Drittes Zitat: Vizekanzler Gorbach: „10 Prozent sind sozial verträglich.“

Angesichts dieses Ungeists, der da west, und angesichts solcher Zitate muss man die Regierung exkulpieren. Die Situation erinnert frappant an die Unfallrentenbesteuerung, wo die Regierung auch über Nacht ein neues Gesetz eingeführt hat, wobei sie nicht realisiert hat, dass sie den Menschen 20, 25 Prozent ihres Nettoeinkommens weg­genommen hat.

Das Unfallrentengesetz ist zwar mittlerweile Geschichte, der Verfassungsgerichtshof hat es gekippt, was allerdings geblieben ist, das ist der Umstand, dass sich diese Regierung offensichtlich ihres Tuns nicht bewusst ist. Ob das allerdings eine aus­reichende Geschäftsgrundlage für Regierungstätigkeit ist, darf bezweifelt werden.

Die letzte Sitzung des Sozialausschusses war noch in anderer Hinsicht eine Offen­barung. Abgesehen davon, dass nach den Unterlagen des Sozialministeriums eine Kürzung von 20 Prozent bei den Korridorpensionen zugegeben wurde – wohlgemerkt auf Basis der Rechtsgrundlage 2003, wobei in diesen Verlusten die Verluste der voran­gegangenen Pensionsreformen noch gar nicht eingerechnet sind –, war vor allem die Antwort von Sozialminister Haupt zur Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf des Landes Oberösterreich zur gegenständlichen Pensionssicherung interessant.

Minister Haupt stellte Folgendes fest: „Die gegenständliche Regierungsvorlage ist jedoch das Ergebnis eines legistischen Kraftaktes. Binnen weniger Wochen ist es gelungen, einen umfassenden Sammelgesetzentwurf zu erstellen, der geeignet ist, das österreichische Pensionsversicherungsrecht völlig neu zu regeln.“ – Zitatende.

Genau das ist diese Regierungsvorlage, nämlich das Ergebnis einer regierungs­amt­lichen legistischen Kraftmeierei – und dies auf dem Rücken der österreichischen Bevöl-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite