Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 77

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nen und Kollegen von der Opposition, die Zusammenlegung von Polizei, Gendarmerie und Zollwache nicht unterstützen, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Ich erachte im neuen Sicherheitspolizeigesetz zwei Punkte als besonders wichtig, und zwar die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen und die Einführung von Schutz­zonen. Die Schutzzonen sollen dazu dienen, dass zum Beispiel Drogendealer von Or­ten wie Schulen, wo der Verdacht der Gefährdung durch Drogen besteht, temporär ferngehalten werden. Ebenfalls neu ist die ausgeweitete Videoüberwachung an neural­gischen Orten; diese soll bereits am 1. Jänner 2005 zum Einsatz kommen. Demnach kann die Sicherheitsbehörde ab In-Kraft-Treten des Gesetzes einen bestimmten Ort, an dem überwiegend minderjährige Menschen im besonderen Ausmaß von auch nicht unmittelbar gegen sie gerichteten strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch und dem Verbotsgesetz oder von gerichtlich strafbaren Handlungen nach dem Sucht­mittelgesetz bedroht sind, per Verordnung zur Schutzzone erklären. Diese Schutzzone umfasst ein Schutzobjekt – insbesondere Schulen, Kindergärten oder Kindertageshei­me – sowie einen genau bezeichneten Bereich im Umkreis von höchstens 150 Metern und ist nach Maßgabe der Erfordernisse eines wirkungsvollen Schutzes festzulegen.

Mit dem neuen Sicherheitspolizeigesetz wird also die Polizei für das 21. Jahrhundert fit gemacht. Es werden zeitgemäße, flexible Strukturen geschaffen, um auch neuen For­men der Kriminalität effektiv entgegentreten zu können. Das subjektive Sicherheitsge­fühl unserer Bürger wird wesentlich verbessert werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.24

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Königsberger-Ludwig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.24

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung sind selbstver­ständlich auch der SPÖ wichtige Anliegen. Da aber in diesem Zusammenhang Herr Klubobmann Molterer davon spricht, dass die SPÖ dies damit hätte beweisen können, dass sie dem Asylgesetz und dem Zivildienstgesetz zugestimmt hätte, möchte ich schon darauf hinweisen, dass diese beiden Gesetze zumindest zum Teil vom Verfas­sungsgerichtshof aufgehoben wurden. Daher finde ich diese Aussage sehr kühn. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass wir sehr genau darauf achten werden, dass die neuen Gesetze – die Gesetzesreparaturen – dem Rechtsstaat genau entspre­chen und auch verfassungskonform sind.

Sicherheit ist ein Grundbedürfnis der Menschen, aller Österreicherinnen und Österrei­cher. Diesem Anliegen gerecht zu werden, wäre eigentlich Ihre ureigenste Aufgabe, Herr Innenminister Strasser. Leider sprechen die Zahlen – das haben wir heute ja schon des Öfteren gehört – eine ganz andere Sprache. Die Kriminalitätsrate ist in den letzten Jahren förmlich hinaufgeschnellt; während die Aufklärungsquote im Gegensatz dazu drastisch gesunken ist, sie beträgt nur noch 37,5 Prozent.

Ihre Antworten in den vergangenen Jahren waren meiner Ansicht nach genau die fal­schen: Sie haben Gendarmerieposten geschlossen – allein in Niederösterreich waren es in den Jahren 2000 bis 2002 ganze 32 Posten (Abg. Ellmauer: Schlögl und Lösch­nak, das waren die Schließer!) –, Sie haben bei den Planposten gekürzt, über 3 000 gibt es weniger in ganz Österreich, Sie haben tatsächlich BeamtInnen eingespart, und Sie haben BeamtInnen, Menschen einfach ausgetauscht. (Abg. Kößl: Wo sind sie ...?)

Nichts von allen diesen Dingen, die ich jetzt genannt habe, hat dazu beigetragen (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wer hat Ihnen denn das aufgesetzt?), das subjektive Sicherheitsge-


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