Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 79

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ganisierten Kriminalität konzeptiver vor, sie kennen genau die Methoden der Polizei und können sich auf sie vorausschauend einstellen. Dem muss der Sicherheitsminis­ter, der Herr Innenminister, natürlich entsprechend begegnen, und das tut er mit großer Umsicht. (Abg. Mag. Wurm: Unsicherheitsminister!)

Ich bedanke mich auch dafür, dass jetzt endlich der Forderung der Freiheitlichen Par­tei, Videokameras auf öffentlichen Plätzen zu installieren, entsprochen wird. Es darf nicht so sein, dass eine ganz wichtige, zentrale Aufgabe des Staates in die Hände der Privaten übergeht. Heute steht in den Medien zu lesen, dass 2 000 Überwachungska­meras in Österreich installiert sind, wovon die meisten in privater Hand sind, und dass von jenen, die in öffentlicher Hand sind, die meisten der Verkehrsüberwachung dienen. Da hier alle Redner – angefangen von Pilz bis zu meiner Vorgängerin – gesagt haben, dass ihnen die Sicherheit der Bevölkerung und der Kampf gegen die Drogendealer ein Anliegen ist, muss man sagen, dass man auch dort Kameras installieren dürfen muss – sie werden ohnedies angekündigt –, wo die Drogendealerei stattfindet. Das sind wir unserer Jugend schuldig! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir wissen ganz genau, dass sich der Herr Innenminister da auf einem sehr schwieri­gen Gebiet bewegt, weil er zum Teil natürlich in die Privatsphäre der Menschen ein­greifen muss; es bleibt ihm nichts anderes übrig. Aber in diesem Zusammenhang gibt es eben den Rechtsschutzbeauftragten – um diese Institution beneidet uns das Aus­land; mit ihrem Einsatz gehen wir sehr vorsichtig um –, der die Möglichkeit der Be­schwerde bei der Datenschutzkommission hat, und eine Beschwerde hat zu erfolgen, wenn in die Persönlichkeitssphäre eingegriffen wird. Dieses Zusammenspiel ist sehr schwierig, das Ganze bewegt sich im Grenzbereich der Staatsorgane und der staatli­chen Gewaltenteilung, dennoch kann man sagen, dass wir damit eine gute Lösung gefunden haben.

Natürlich wäre es wünschenswert, wenn Sie bessere Einsicht zeigten und hier durch eine Zweidrittelmehrheit bei der Regelung des Rechtsschutzbeauftragten mitwirkten. Aber es liegt an Ihnen, da Ihre staatspolitische Verantwortung wahrzunehmen. – Bei Herrn Minister Strasser bedanke ich mich nochmals. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.31

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Mag. Posch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.31

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Mi­nister! Hohes Haus! Was die Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie anlangt, bin ich der Meinung, dass es eine politische Entscheidung ist, über die man selbstver­ständlich diskutieren kann. Man muss auch nicht unbedingt an alten Traditionen fest­halten, das allein ist noch kein Argument. Natürlich entstehen auch Synergieeffekte auf Grund gemeinsamer Beschaffung, Ausbildung et cetera, und damit auch Einsparungs­potenziale. – So weit, so gut.

Zunächst schafft die Zusammenlegung aber vor allem einmal Unsicherheit. Es müssen sich mindestens 5 000 Beamte mit Leitungsfunktion neuerlich um eine Funktion be­werben, und man kann davon ausgehen, dass ein ÖVP-Parteibuch zumindest kein Nachteil dabei wäre. Ich möchte zwar ... (Abg. Kößl: ... müssen sowieso besetzt wer­den! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ja, klar, natürlich – aber wie besetzt wird, ist dann die Frage! (Zwischenruf des Abg. Neugebauer.) Da ist schon der Generalverdacht des Kärntner Landeshauptmannes


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