Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über
den Entschließungsantrag der Abgeordneten Amon, Rossmann,
Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche und effiziente Umsetzung von
Schulreformmaßnahmen. (Abg.
Öllinger: Ha, ha!)
Ich bitte jene Damen und Herren, die für
den Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch
dieser Antrag ist mit Mehrheit angenommen. (E 80.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung qualifizierter Mehrheiten bei Schulgesetzen als Voraussetzung für eine umfassende Reform des Schulsystems.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für
den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. (Rufe bei der
SPÖ – im Hinblick auf das Stimmverhalten der ÖVP und der
Freiheitlichen –: Oh!) – Der Antrag findet nicht die notwendige Mehrheit
und ist daher abgelehnt.
Fortsetzung der Tagesordnung
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dkfm. Dr. Bauer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.
17.12
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Nach Fortsetzung der Debatte über das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz möchte ich einige Punkte noch hinzufügen.
Es ist in einem Teil die Überführung in das österreichische Rechtssystem erfolgt, im anderen Teil ist es natürlich auch darum gegangen, eine Verbesserung des UVP-Gesetzes zu erreichen. In der Tat bringt diese UVP-Gesetz-Novelle eine Reihe von Verbesserungen, was die stärkere Einbindung der Öffentlichkeit und der NGOs betrifft. Das ist ein Fortschritt, auch was die Gemeinden betrifft. Aber dieses Gesetz kann nicht als der große Wurf, der auf Grund der bisherigen Erfahrungen eigentlich angegangen werden sollte, bezeichnet werden.
Das UVP-Gesetz bietet die Möglichkeit einer Auseinandersetzung mit Spielregeln, aber dazu muss eine neue Auseinandersetzungskultur zwischen Verwaltung, den Projektträgern und einer selbstbewussten Öffentlichkeit entwickelt werden. Die vorgesehene Ad-hoc-Anerkennung statt Vorweg-Anerkennung durch den Bundesminister trübt diesen positiven Ansatz einer breiteren Öffentlichkeitsbeteiligung etwas.
Das häufig verwendete Argument einer Kostenminderung, geschätzte Damen und Herren, muss ebenfalls angezweifelt werden, da eher mit Mehrkosten zu rechnen sein wird, zum Beispiel durch die höheren Personalaufwände auf Grund der Durchführung eines Genehmigungsverfahrens oder auf Grund der Herausnahme der verkehrspolitischen Koordinierung des Bundesstraßengesetzes.
Ein weiterer Wermutstropfen ist die Nichtaufnahme der Belange des Naturschutzes und des Wasserrechtes in einem Verfahrensweg. Was eigentlich im Hinblick auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes notwendig gewesen wäre, wurde offensichtlich auf Grund der Einwände der Länder nicht aufgenommen. Das ist zu bedauern, denn es wäre wichtig, dass ein integratives Gutachten in die Beurteilung einbezogen wird und nicht, dass der Bundesminister beauftragt wird, quasi die Koordinierungsfunktion zu übernehmen. Da ist ein gewaltiger Unterschied.