Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 156

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Die negative Folge war und ist, dass keine Lärmschutzwände errichtet werden muss­ten und auch keine errichtet wurden. Nun sind die Anrainer einer ständigen und, ich möchte sagen, völlig unzumutbaren Lärmbelästigung ausgesetzt. Es herrscht hier ein verstärkter Zugverkehr. Außerdem wurden anstelle der bisherigen Holzschwellen die um vieles lauteren Betonschwellen verwendet.

Deshalb wurde parteiübergreifend in unserer Region von den Bürgermeistern Klage beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, um den Bau von Lärmschutzmaßnahmen zu erreichen. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist nun bereits über vier Jahre ausständig. Ich meine, dass dieser Zeitraum für die betroffenen Anrainer als völ­lig unverständlich bezeichnet werden muss und inakzeptabel ist. Es sollte daher in Zu­kunft rechtzeitig darauf geschaut werden, wie sehr die Bevölkerung unter der Lärmbe­lästigung leiden wird. Vor allem müsste den Baubetreibern von Anfang an klargemacht werden, dass ausreichende Lärmschutzvorrichtungen gebaut werden müssen. Jahre­lange Rechtsstreitigkeiten und unzumutbare Belastungen für die Anrainer könnten so­mit verhindert werden.

Ich fordere daher den Herrn Umweltminister auf, im Interesse der vielen durch diesen Lärm belästigten Menschen rasch entsprechende Verbesserungen auszuarbeiten und diese auch umzusetzen.

Ein Punkt muss hier auf jeden Fall klargestellt werden: Die Lärmbelästigung und nicht die Bauloslänge muss für die Entscheidung, ob Lärmschutzmaßnahmen gesetzt wer­den müssen, ausschlaggebend sein, denn die betroffenen Anrainerinnen und Anrainer müssten jedenfalls ein Recht auf Lärmschutzmaßnahmen haben. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ.)

17.28

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Rädler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.29

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Glawischnig hat das politische Gedenkjahr eingeläutet mit den Erinnerungen an Hainburg. Ich darf aber auch Bezug nehmen auf zehn Jahre UVP-Gesetz. Gerade als niederösterreichische Abgeordnete haben wir auf Grund vieler Straßenprojekte große Erfahrung mit dem UVP-Gesetz, und 100 Prozent dieser Erfahrungen sind positiv.

Wir haben aber auch ein weiteres Gedenken in naher Zukunft, nämlich nächstes Jahr: fünf Jahre sehr erfolgreiche Umweltpolitik dieser Bundesregierung. Ich denke daran, dass wir mit der Initiative zur Beimengung von Biosprit zum Treibstoff eine Vorreiterrol­le eingenommen haben, dass wir im nächsten Jahr mit der Initiative zur Förderung des Nachrüstens der Autos mit Partikelfiltern wieder eine umweltpolitische Vorreiterrolle einnehmen werden, und wir sind auch in Bezug auf die Erreichung des Kyoto-Zieles mit dem Emissionszertifikatsgesetz, das den Zertifikatshandel regelt, ein umweltpoliti­scher Vorreiter.

Es wurde heute bereits mehrfach betont, dass die nunmehr vorliegende Novelle zum UVP-Gesetz ein wichtiger Schritt ist, entsprechend der Aarhus-Konvention, die 35 Nati­onen unterschrieben haben, die sich zu den Grundsätzen dieser Konvention bekennen, zu einer größeren Form der Bürgerbeteiligung zu kommen.

Es ist auch erfreulich, dass die Arbeiterkammer Österreich diese Gesetzesvorlage als einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Umweltrechtes bezeichnet, und ich


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