ger, ganz so dramatisch ist es nicht, wie Sie das hier ausgeführt haben. (Abg. Oberhaidinger: Es wird, Herr Kollege, es wird!) Gerade die grundlegenden Leitlinien der Abfallwirtschaft aus dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 sind das Vorsorgeprinzip, die Berücksichtigung der Stoffflüsse im Sinne einer ökologischen Kreislaufführung zum Schutz von Mensch und Umwelt, Schonung der natürlichen Ressourcen sowie Ablagerung emissionsneutraler Rückstände unter gleichzeitiger Schonung von Deponieraum.
Die Bundesregierung hat dem Nationalrat einen Entwurf für eine Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 2004 unter der Beilage 672 vorgelegt. Damit bekommt das Thema Elektronik-Altgeräte immer größere Relevanz für unsere Elektronik-Hersteller. Diese Regierungsvorlage beinhaltet unter anderem die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in österreichisches Recht. In der letzten Sitzung des Umweltausschusses erfolgte mit der Mehrheit der Regierungsparteien die Beschlussfassung. Ich bedauere sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsparteien dabei nicht mitgehen konnten.
In dieser Novelle werden Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verpflichtet, Sammelstellen einzurichten und sich an Sammel- und Verwertungssystemen für historische Geräte zu beteiligen. Die Gemeinden müssen Abgabestellen für Elektro- und Elektronikgeräte einrichten; weitestgehend sind diese ja schon vorhanden. Die Verpflichtung der Hersteller und Importeure, die Entsorgungskosten zu tragen, zählt zu den Eckpunkten dieses Gesetzes.
Die Interessen der Gemeinden sind dabei berücksichtigt, und es ist klargestellt, dass die Bürger Altgeräte bei den Sammelstellen der Gemeinden oder bei den Händlern gratis abgeben können. Über die Details haben Hersteller und Gemeinden Vereinbarungen zu treffen. Zu den Detailbestimmungen gehören kostenlose Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte aus privaten Haushalten und die Verpflichtung des Handels, bei Neukauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät derselben Art oder Funktion kostenlos zurückzunehmen.
Das Sammelziel von 4 Kilogramm pro Einwohner und Jahr soll bis Ende 2006 erreicht werden. Auch die Finanzierung des Transportes der Haushalts-Altgeräte von den Sammelstellen beziehungsweise Abgabestellen sowie der Behandlung haben die Hersteller und Importeure zu tragen; somit entstehen keine Kosten für die Gemeinden.
Diese Novelle wird die Umweltpolitik dieser Bundesregierung nachhaltig weiter festigen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
17.56
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.
17.56
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! – Wo ist denn eigentlich der Umweltminister? (Bundesminister Dr. Strasser: Darf ich antworten?) Ja. (Bundesminister Dr. Strasser: Im Ausland!) Aha, im Ausland.
Zur vorliegenden Novelle: Es ist eine Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz, die im Wesentlichen drei EU-Richtlinien umsetzt. Mittlerweile wird ja österreichisches Umweltrecht eigentlich nur noch dann geändert beziehungsweise verbessert oder angepasst, wenn es um die Umsetzung von EU-Richtlinien geht. Es geht hier um drei Richtlinien (Zwischenrufe bei der ÖVP): Da ist erstens die Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung, zweitens geht es um die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie, und drittens gibt es noch eine Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie, also ein Thema, das wir heute schon hatten, nämlich Partizipation.