Aus grüner Sicht ist zu sagen, dass die Elektronik-Altgeräte-Richtlinie zufrieden stellend umgesetzt ist. Das heißt, alles, was von der EU-Ebene her erforderlich ist, findet sich jetzt auch in diesem Gesetzesvorschlag. Die beiden anderen Richtlinien werden nicht zufrieden stellend umgesetzt. Ich erkläre das an einem Beispiel.
Es ist zum Beispiel vorgeschrieben, dass ein Entwurf zu einem Abfallwirtschaftsplan erstellt wird und dass dann die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig und in effektiver Weise die Möglichkeit erhält, sich an der Vorbereitung, der Änderung und der Überarbeitung eines solchen Abfallwirtschaftsprogramms zu beteiligen. Das bedeutet, frühzeitig und schon vorher einbezogen zu sein, und nicht, ein fertiges Produkt einfach nur zu bewerten.
Die österreichische Umsetzung schaut jetzt so aus, dass der Plan fertig gestellt wird, und sechs Wochen vor der endgültigen Fertigstellung haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Das ist weder frühzeitig, noch ist es in irgendeiner Weise effektiv, noch bedeutet es eine tatsächliche Partizipation in einem Prozess, und das ist jedenfalls von der EU nicht gemeint. Das ist eine Minderumsetzung, die, glaube ich, auch die Europäische Union nicht akzeptieren wird.
Es ist auch unverständlich, dass jedermann sich das über Internet anschauen kann, aber Wirtschaftskammern, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, Arbeiterkammern, Bundeswirtschaftskammer, Städtebund und Gemeindebund dies extra erhalten. Ich verstehe nicht, warum man Bürgerinnen und Bürger immer in diese Schräglage bringt, warum es immer eine Sonderbehandlung von bestimmten Institutionen gibt und der Bürger und die Bürgerin, um die es bei dieser Richtlinienumsetzung geht, sich übers Internet das selbst herunterladen müssen, warum man sich hier nicht eine andere Möglichkeit einfallen lässt, dies nicht auch zum Beispiel Bürgerinitiativen oder Umweltorganisationen, NGOs und Zivilgesellschaft automatisch zustellt. Diese Schräglage verstehe ich nicht.
Der letzte Punkt ist aus meiner Sicht ebenfalls problematisch. Es wurde auch bei dieser Gesetzesnovelle eine Verbesserung, die von der europäischen Ebene zu uns gekommen ist, eigentlich dazu verwendet, eine Verschlechterung im Standard herbeizuführen. Da geht es auch wieder um Beteiligung: NGOs und betroffene Öffentlichkeit können kein Überprüfungsverfahren beim Verwaltungsgerichtshof anstreben. Es ist dies meiner Meinung nach auch gegen den Geist der Aarhus-Konvention, dieser Bürgerbeteiligungs-Konvention, auf deren Basis wir jetzt diese gesamte Änderung im partizipativen Bereich im österreichischen Umweltrecht machen. (Abg. Wittauer: ... bezieht sich ja wieder auf die UVP!)
Aus diesem Grunde können wir diesem Gesetz bedauerlicherweise nicht zustimmen, obwohl die Elektronik-Altgeräte-Richtlinie meiner Meinung nach ordnungsgemäß umgesetzt ist. Aber mit gelebter Partizipation, wie sie jetzt eigentlich ein Gebot der Stunde sein sollte, hat die Umsetzung leider nichts zu tun. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.00
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Wittauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.
18.00
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Glawischnig, eigenartig ist es schon, dass Sie immer ganz genau wissen, was die EU will. (Abg. Dr. Glawischnig: Man muss nur die Richtlinien lesen!) Das ist eben Ihre Auffassung vom Verhältnis Österreich-EU. Ich halte fest: Grüne wollen uns bei der EU anzeigen. Das ist Ihre Österreichpolitik! (Abg. Dr. Glawischnig: Das stimmt überhaupt nicht! – Abg. Dr. Fekter: Ja genau!)