Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 186

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Bundesländern – es ist nicht nur die Steiermark –, die das mit Anlauf zweckwidrig ver­wenden. Und Sie stellen das – und das kritisiere ich schon auch an Ihnen, Herr Bun­desminister – vorab außer Streit: 1,8 Milliarden €! – Also sagen Sie dann nie (Abg. Grillitsch: ... Klimamaßnahmen!), die Grünen machen keine Vorschläge, wie etwas besser eingesetzt oder möglicherweise sogar eingespart werden könnte.

Genau das Gleiche gilt für die Mittel in der Siedlungswasserwirtschaft, und das Gleiche gilt auch für andere Finanzierungsbereiche. Wir werden ja noch viel Gelegenheit ha­ben, das weiter zu diskutieren. Aus diesem Grund ... (Abg. Grillitsch: Immer schön die Wahrheit sagen!) – Ja, das war die Wahrheit (Abg. Grillitsch: Nein! Schön die Wahr­heit sagen!), und das tut eben weh, vor allem für die Steiermark. Und aus diesem Grunde, weil diese Verpflichtungen auch in den entsprechenden Artikel-15a-Vereinba­rungen fehlen, können wir leider dem Stabilitätspakt auch nicht zustimmen, obwohl wir einsehen, dass jede Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden auf Finanzebene ein Paktum brauchen wird; das muss jede Regierung verhandeln – völlig richtig. Aber die Frage ist eben, welchen Inhalt dieses aufweist und wie die Länder wirklich in die Pflicht genommen werden. Unseres Erachtens ist das zu wenig der Fall. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Gril­litsch: Wo stimmt ihr jetzt zu?)

19.09

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Bucher. Seine freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.09

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von meinem Vorredner wurde ja schon darauf hingewiesen, dass das vorliegende Finanzausgleichsgesetz das Ergebnis wochenlanger Beratungen mit allen Beteiligten, die dieses Gesetz betrifft – dem Bund, den Ländern, den Städten und den Gemeinden –, darstellt.

Was die Ratifizierung betrifft, die Sie kritisiert haben, Herr Kollege Kogler, so glaube ich, dass auch europäische Richtlinien in unserem Parlament ratifiziert werden, ohne dass wir lange Diskussionen abführen. So gesehen, denke ich, ist es ein sehr zweck­mäßiger und guter Weg, dass wir all jene, die es unmittelbar betrifft, verhandeln lassen, und das Ergebnis, das uns vorliegt, ist in Summe eines, zu dem wir durchaus stehen können.

Die Finanzmasse von zirka 270 Milliarden €, die bewegt wird – davon in etwa 30 Mil­liarden allein im Spitalsbereich –, zeigt, welcher Verantwortung sich die Verhandler bewusst waren, und ich glaube, dass mit dieser neuen Aufteilung ein Kurswechsel in der zukünftigen Mittelvergabe der gesamten Finanzmasse erfolgt ist.

Eines muss jedem klar sein: dass so radikale Umschichtungen nicht von heute auf morgen erfolgen können. Es ist ja letztendlich auch nicht von Bundesseite vorgeschla­gen worden, sondern auch von den Vertretern der Gemeinden, die selbst nicht dafür eingestanden sind, dass wir von heute auf morgen einen anderen Aufteilungsschlüssel wählen.

Somit ist dieses Finanzausgleichsgesetz das Resultat einer sehr verantwortungsvollen Diskussionsbeteiligung aller Interessierten und der Einstieg in eine deutliche Verände­rung bei der gesamten Aufteilung der zukünftigen Finanzmasse. Und ich glaube, es ist ein Riesenerfolg vor allem auch für die ländlichen Regionen, wenn wir das Ergebnis ansehen, dass jährlich in etwa 100 Millionen € mehr für die Länder zur Verfügung ste­hen und zusätzliche 100 Millionen € auch für die Gemeinden, vor allem auch für die


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