nommen haben. Es
ist das Thema sonderpädagogischer Förderbedarf, vor allem in den
Ballungszentren, aufgetaucht. Weiters kam das Thema kleinere Schulen, vor allem
in den ländlichen Regionen, zur Sprache.
Wir haben, damit
wir hier ein Signal geben, von Bundesseite gesagt, wir wollen diese Strukturen
erhalten, wir wollen den sonderpädagogischen Förderbedarf auch aufgreifen. Der
Bund stellt daher jährlich 12 Millionen €, 2005, 2006 und – nach
einer Evaluierung – auch 2007 und 2008, zur Verfügung.
Viertes Beispiel:
Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel ist schon angesprochen worden. Meine
Damen und Herren! Wir haben mit Alfred Finz, mit den anderen Finanzausgleichspartnern,
vor allem mit Jakob Auer und Fritz Grillitsch, und mit anderen, die
hier sehr engagiert waren, auch über die Fraktionen hinweg, das Signal des
Hohen Hauses, auch der Sozialdemokratie verstanden, dass man gesagt hat, wir
wollen und es ist uns ein Anliegen, dass man die kleinen Gemeinden in ihrer
Finanzkraft entsprechend stärken soll.
Herr Abgeordneter
Kogler hat es angesprochen: Wir haben hier ein grundsätzliches Modell
vorgelegt, das noch viel stärker die kleinen Gemeinden, die finanzschwachen
Gemeinden berücksichtigt hätte. Ich denke aber, dass ein Finanzausgleich und
damit ein Konsens zwischen Ländern, Städtebund, Gemeindebund und Bund immer ein
Kompromiss sein muss und dass es hier schon einen wesentlichen Fortschritt
gibt, indem wir beim abgestuften Bevölkerungsschlüssel einen Einstieg in eine
Veränderung zustande gebracht haben, etwas, was es über Jahrzehnte nicht
gegeben hat.
Meine Damen und Herren, Sie alle kennen die Diskussion, wie sie in den Gemeinden geführt wird, dass es einfach ungerecht ist, wenn der Bürger in der Gemeinde A finanziell anders behandelt wird als der Bürger in der Gemeinde B. Wir schaffen es, in der untersten Stufe, in der vierten Stufe des abgestuften Bevölkerungsschlüssels etwas zu verändern.
Ich habe Ihnen drei Beispiele mitgebracht, an denen man sieht, dass sich das auch deutlich auswirkt, und zwar quer über die verschiedenen Gebietskörperschaften:
Eine Statutarstadt, zum Beispiel Wiener Neustadt: 37 626 Einwohner erfahren durch den Konsens, den wir ausverhandelt haben, eine substantielle Stärkung ihrer Finanzkraft von 4 Millionen €.
Kleine Gemeinde, Bartholomäberg in Vorarlberg: 2 232 Einwohner erfahren eine Stärkung ihrer Finanzkraft von 62 000 €.
Eine noch kleinere Gemeinde, Zell in Kärnten: 703 Einwohner erfahren eine Stärkung ihrer Finanzkraft von 16 000 €.
Ich glaube, dass man hier auf allen Seiten
schon erkennt, dass da einmal eine positive Veränderung gelungen ist. Wir haben
die Finanzschwachen gestärkt. Ich sage dazu: Wir hätten von Bundesseite
gerne – und haben auch ein solches Modell vorgeschlagen – die
Finanzschwachen und die Kleinen noch stärker in den Vordergrund gerückt,
konnten darüber aber mit den anderen Partnern keinen Konsens erzielen. (Abg.
Dr. Matznetter: Sie müssen den Steuerausfall reduzieren!)
Im Kompromisswege, denke ich, ist hier ein guter Einstieg in eine Veränderung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels gelungen. Ich danke allen, die mit am Tisch gesessen sind, und sage für den Bund, ich halte uns zugute, dass wir es mit 100 Millionen €, die wir zusätzlich zur Verfügung stellen, auch ermöglicht haben, dass es diesen Einstieg in eine Veränderung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels und damit ein Mehr für kleine finanzschwache Gemeinden gibt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bucher.)