worden. Ich finde das schade. Daher werden wir auch nicht zustimmen, weil diese Beiträge von 300 Millionen € nicht nachhaltig die Kassen sanieren, keinerlei Stärkung oder kaum eine Stärkung der notwendigen Bundeskompetenzen bewirken und auch das, was man beseitigen wollte – man sprach von der Vereinheitlichung der Finanzierungstöpfe, der Glättung der Schnittstellen zu Nahtstellen und wie diese hehren und gut gemeinten Sprüche alle hießen –, eigentlich eher ratifizieren als auf eine Schiene bringen, die wirklich positive Veränderung heißt.
Wenn – und damit nähere ich mich
meinem Schlusssatz – im Österreich-Konvent über Gesundheitspolitik und
Föderalismus debattiert wird und dort das Resümee lautet: Es gibt Kompetenzen
im Gesundheitsbereich, da ist der Bund verantwortlich, und es gibt Kompetenzen
im Gesundheitsbereich, da sind die Länder verantwortlich, und da gibt es auch
noch einen dritten Bereich, da sind Bund und Länder verantwortlich, dann muss
ich sagen: Das ist eine tolle Erkenntnis, aber die wird uns nicht
weiterbringen! Ich sehe auch kein Ziel, wie man da Föderalismus und
Bundeskompetenz, die im Gesundheitswesen gewünscht wird, auf einen gemeinsamen
Nenner bringt. Zumindest noch nicht! Ich wünsche es der Frau Bundesminister.
Ich wünsche es uns allen. Aber in diesen Finanzausgleichsverhandlungen wurde
nicht der richtige Stein dafür gelegt. – Danke. (Beifall bei den
Grünen.)
19.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neudeck. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.54
Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Das hier zur Debatte stehende Finanzausgleichsgesetz 2005 erlaubt in der Form, wie es vorliegt, eine Fortsetzung der Reformpolitik. Auch wenn die Verhandlungen hart waren und es dabei, wie von der SPÖ-Seite, vom Kollegen Matznetter gesagt wurde, Zähneknirschen gab, so wurde doch ein guter Kompromiss gefunden, und es ist positiv, wenn Rot und Grün von ihrer Totalblockadepolitik abgehen und zumindest teilweise unseren Strukturreformen zustimmen.
Zwischen Bund und Gebietskörperschaften konnte Einigung darüber erzielt werden, dass die allgemeine Aufteilung von Steuermitteln allein zu wenig ist – es wurde schon vom Gießkannenprinzip gesprochen –, und es ist gelungen, den Umbau des abgestuften Bevölkerungsschlüssels voranzutreiben. Ungerechtigkeiten im bisherigen System wurden nicht nur erkannt, sondern auch beseitigt. Es geht jetzt um die Nachhaltigkeit, daher sind Bund, Länder und Gemeinden gefordert, im Verwaltungsbereich weiter einzusparen, und Finanzminister Grasser hat dazu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um Lösungen zu finden, die auf breiter Ebene mitgetragen werden.
Gerade nach der heutigen Dringlichen Anfrage und den zahllosen Diskussionen zur PISA-Studie freut es mich, anmerken zu können, dass Bildung dabei ein wesentlicher Schwerpunkt ist und dass die Mittel für Pflichtschulen und Sonderpädagogik bei den Finanzausgleichsverhandlungen um weitere 12 Millionen € erhöht wurden.
Die Mittel für den Gesundheitsbereich wurden ebenfalls erhöht, und Einsparungen in gleicher Höhe sind geplant, die in Zukunft umzusetzen sind. Es liegt an den Ländern und den Sozialversicherungen, sich konstruktiv einzubringen, und es sind im Gesundheitsbereich nachhaltige Strukturreformen zu bewältigen.
Ein interessanter Aspekt ist auch die Möglichkeit, in Zukunft mit dem so genannten Kommunalsteuersplitting die Kommunalsteuer über Gemeindegrenzen hinweg regional aufzuteilen. Damit gibt es auch die Möglichkeit, nachhaltigere Wirtschaftspolitik in größeren Räumen, in Regionen und nicht nur in Gemeindegebieten zu denken.