Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Herr Bundesminister Mag. Grasser noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
20.16
Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Ich gelobe, ich brauche nur zwei Minuten, Herr Klubobmann Molterer schaut schon etwas schief – schaut schon leicht kritisch.
Herr Abgeordneter Bauer hat soeben gesagt hat, die Gemeinden hätten nicht wirklich etwas davon. – Ich habe das in meinen vorigen Ausführungen nicht erwähnt und möchte daher, Herr Abgeordneter, damit wir sehen, worüber wir sprechen, Folgendes festhalten:
Auf Basis der jetzigen Einschätzung der Ertragsanteilsentwicklung der Gemeinden haben im Jahr 2004 alle Gemeinden in Österreich 6 170 Millionen € zur Verfügung. Im Jahr 2005 werden, obwohl dann eine Steuerreform mit in Summe 3 Milliarden an Entlastung in Kraft tritt, der Bund eine Reduktion seiner Ertragsanteile zu verzeichnen hat, wir also weniger Geld zur Verfügung haben als 2004, die Ertragsanteile der Gemeinden von 6 170 Millionen auf 6 240 Millionen € steigen. Das heißt, sie haben absolut gesehen mehr Geld zur Verfügung – trotz der Steuerreform. (Abg. Mag. Gaßner: Garantieren Sie das?) Im Jahr 2006 werden es 6 370 Millionen € sein, im Jahr 2007 6 760 Millionen €, im Jahr 2008 7 060 Millionen €. Dazu kommen noch jene 100 Millionen € aus der Finanzzuweisung des Bundes, die ich schon erwähnt habe.
Auf der anderen Seite sollten wir schon auch ein bisschen den Steuerzahler im Auge haben. Die Gemeinden sind nun in der Situation, dass sie deutlich mehr Geld zur Verfügung haben als bisher. Daher bin ich der Überzeugung: Dieser Finanzausgleich ist ein Erfolg für die Gemeinden! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Mag. Gaßner: Garantieren Sie das?)
20.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Fasslabend zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
20.18
Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe eingangs einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen zum Finanzausgleich ein und möchte ihn gerne in den Kernpunkten erläutern:
In Artikel 3 geht es im Wesentlichen um die Regelung der Überweisungen des Bundesministeriums für Finanzen aus der Tabaksteuer.
In Artikel 6 geht es im Wesentlichen um die Einarbeitung des Abschlusses aus der Beamtenrunde.
Ich bitte, diesen Abänderungsantrag in Verhandlung zu nehmen.
Zum vorliegenden Beschlusspaket selbst möchte ich Folgendes sagen: Mit dem Stabilitätspakt wird die erfolgreiche österreichische Stabilitätspolitik fortgesetzt. Sie hat uns eine der stärksten Wirtschaftspositionen weltweit miteingebracht und ist daher absolut auf das Erfolgskonto des Landes zu buchen.
Mit dem Finanzausgleich wird die Partnerschaftspolitik Österreichs erfolgreich fortgesetzt, eine Partnerschaftspolitik, die in ganz Europa anerkannt ist und die bedeutet, dass ein Verwaltungsmodell im Einvernehmen zwischen den unterschiedlichen Gebietskörperschaften erfolgt. Mit den Regelungen für den Krankenanstaltenbereich wird