Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 204

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Herr Bundesminister Mag. Grasser noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


20.16

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Ich gelobe, ich brauche nur zwei Minuten, Herr Klubobmann Molterer schaut schon etwas schief – schaut schon leicht kritisch.

Herr Abgeordneter Bauer hat soeben gesagt hat, die Gemeinden hätten nicht wirklich etwas davon. – Ich habe das in meinen vorigen Ausführungen nicht erwähnt und möch­te daher, Herr Abgeordneter, damit wir sehen, worüber wir sprechen, Folgendes fest­halten:

Auf Basis der jetzigen Einschätzung der Ertragsanteilsentwicklung der Gemeinden haben im Jahr 2004 alle Gemeinden in Österreich 6 170 Millionen € zur Verfügung. Im Jahr 2005 werden, obwohl dann eine Steuerreform mit in Summe 3 Milliarden an Ent­lastung in Kraft tritt, der Bund eine Reduktion seiner Ertragsanteile zu verzeichnen hat, wir also weniger Geld zur Verfügung haben als 2004, die Ertragsanteile der Gemein­den von 6 170 Millionen auf 6 240 Millionen € steigen. Das heißt, sie haben absolut gesehen mehr Geld zur Verfügung – trotz der Steuerreform. (Abg. Mag. Gaßner: Ga­rantieren Sie das?) Im Jahr 2006 werden es 6 370 Millionen € sein, im Jahr 2007 6 760 Millionen €, im Jahr 2008 7 060 Millionen €. Dazu kommen noch jene 100 Millio­nen € aus der Finanzzuweisung des Bundes, die ich schon erwähnt habe.

Auf der anderen Seite sollten wir schon auch ein bisschen den Steuerzahler im Auge haben. Die Gemeinden sind nun in der Situation, dass sie deutlich mehr Geld zur Ver­fügung haben als bisher. Daher bin ich der Überzeugung: Dieser Finanzausgleich ist ein Erfolg für die Gemeinden! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitli­chen. – Abg. Mag. Gaßner: Garantieren Sie das?)

20.18

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Fassl­abend zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.18

Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe eingangs einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kollegin­nen und Kollegen zum Finanzausgleich ein und möchte ihn gerne in den Kernpunkten erläutern:

In Artikel 3 geht es im Wesentlichen um die Regelung der Überweisungen des Bun­desministeriums für Finanzen aus der Tabaksteuer.

In Artikel 6 geht es im Wesentlichen um die Einarbeitung des Abschlusses aus der Beamtenrunde.

Ich bitte, diesen Abänderungsantrag in Verhandlung zu nehmen.

Zum vorliegenden Beschlusspaket selbst möchte ich Folgendes sagen: Mit dem Stabi­litätspakt wird die erfolgreiche österreichische Stabilitätspolitik fortgesetzt. Sie hat uns eine der stärksten Wirtschaftspositionen weltweit miteingebracht und ist daher absolut auf das Erfolgskonto des Landes zu buchen.

Mit dem Finanzausgleich wird die Partnerschaftspolitik Österreichs erfolgreich fortge­setzt, eine Partnerschaftspolitik, die in ganz Europa anerkannt ist und die bedeutet, dass ein Verwaltungsmodell im Einvernehmen zwischen den unterschiedlichen Ge­bietskörperschaften erfolgt. Mit den Regelungen für den Krankenanstaltenbereich wird


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