die Gesundheitsreform erfolgreich fortgesetzt, und zwar in der Weise, dass eines der leistungsfähigsten und besten Gesundheitssysteme der Welt weiter verbessert wird.
Sie, meine Damen und Herren, verweigern nach wie vor zumindest zwei Bereichen die Zustimmung.
Ihr Parteivorsitzender Dr. Gusenbauer hat nach meiner Ansicht einen schwerwiegenden Fehler begangen: Er hat mit den Wölfen geheult, und ein Leitwolf, der sein Rudel nicht anführt, sondern mit ihm heult, kann nur darauf warten, wie die Reaktion des Rudels früher oder später ist.
Die erste Reaktion: Er ist gebissen worden – von den Angehörigen seines eigenen Rudels. Jeder Neunte bis Zehnte hat ihn gebissen beziehungsweise missachtet. Welchen Wert ein derartiger Leitwolf noch hat, das können Sie selbst beurteilen.
Für mich hat das jedenfalls eine positive Konsequenz, es hat eines gezeigt: Wenn jemand in der Demokratie nicht bereits ist, Verantwortung zu übernehmen, wenn ein Parteiführer einer so großen Partei nicht bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, dann präsentieren ihm die Rechnung dafür nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die eigene Funktionärsschicht, und das ist ein gutes Zeichen für die Demokratie in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte
Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll,
Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen auch schriftlich überreicht
wurde und genügend unterstützt ist. Er steht damit auch mit in Verhandlung. (Unruhe im Saal. – Präsidentin
Mag. Prammer gibt das
Glockenzeichen.) – Ich ersuche um Ruhe!
Im Hinblick auf den Umfang des Antrages habe ich bereits veranlasst, dass er gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Verteilung gelangt. Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und
Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Finanzausschusses 731 der Beilagen
über die Regierungsvorlage 702 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem der Finanzausgleich für die Jahre 2005 bis 2008 geregelt wird und
sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden
(Finanzausgleichsgesetz 2005 – FAG 2005) und das Zweckzuschussgesetz 2001,
das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das
Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz
1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das
Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und
Kuranstalten, das Tabaksteuergesetz 1995 und das Bundesfinanzgesetz 2005 geändert
werden
Der
Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben
bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1.
Art. 3 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie
folgt geändert: