Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 205

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die Gesundheitsreform erfolgreich fortgesetzt, und zwar in der Weise, dass eines der leistungsfähigsten und besten Gesundheitssysteme der Welt weiter verbessert wird.

Sie, meine Damen und Herren, verweigern nach wie vor zumindest zwei Bereichen die Zustimmung.

Ihr Parteivorsitzender Dr. Gusenbauer hat nach meiner Ansicht einen schwerwiegen­den Fehler begangen: Er hat mit den Wölfen geheult, und ein Leitwolf, der sein Rudel nicht anführt, sondern mit ihm heult, kann nur darauf warten, wie die Reaktion des Ru­dels früher oder später ist.

Die erste Reaktion: Er ist gebissen worden – von den Angehörigen seines eigenen Rudels. Jeder Neunte bis Zehnte hat ihn gebissen beziehungsweise missachtet. Wel­chen Wert ein derartiger Leitwolf noch hat, das können Sie selbst beurteilen.

Für mich hat das jedenfalls eine positive Konsequenz, es hat eines gezeigt: Wenn je­mand in der Demokratie nicht bereits ist, Verantwortung zu übernehmen, wenn ein Parteiführer einer so großen Partei nicht bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, dann präsentieren ihm die Rechnung dafür nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die eigene Funktionärsschicht, und das ist ein gutes Zeichen für die Demokratie in Ös­terreich. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.21

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen auch schriftlich überreicht wurde und genü­gend unterstützt ist. Er steht damit auch mit in Verhandlung. (Unruhe im Saal. – Präsi­dentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Ich ersuche um Ruhe!

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages habe ich bereits veranlasst, dass er gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Verteilung gelangt. Im Übrigen wird dieser An­trag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Finanzausschusses 731 der Beilagen über die Regie­rungsvorlage 702 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Finanzaus­gleich für die Jahre 2005 bis 2008 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtli­che Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetz 2005 – FAG 2005) und das Zweckzuschussgesetz 2001, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ge­werbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Tabaksteuergesetz 1995 und das Bundesfinanzgesetz 2005 geän­dert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Art. 3 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt ge­ändert:

 


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