Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 219

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Als Letztes: Ich erwähne auch – es trifft sicherlich nur einen Kreis von Anlegern, aller­dings auch viele kleine Anleger –, dass wir de facto die ausländischen Investment-Fonds, was die weißen Fonds betrifft, mit den Inländern gleichstellen. Das heißt, dass die Sicherungssteuer dort wegfällt, wo es zu einer Vereinbarung mit der Bank über entsprechende Ablieferung der KESt kommt.

Insgesamt ist das eine Sammlung von notwendigen Änderungen, wobei ich eine Anre­gung, Herr Finanzminister, aus dem Ausschuss – Sie haben es gehört – hier wiederho­len möchte: Vielleicht sollte man sich wirklich überlegen – damit nicht so viel zusam­menkommt, denn es kommt im Laufe eines Jahres wirklich sehr viel zusammen –, ob wir in Zukunft nicht teilen und einen Teil der notwendigen Anpassungen im Juni und einen zweiten Teil im Dezember vornehmen sollen. – Ich glaube, das wäre durchaus zu diskutieren. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

21.00

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Mag. Kogler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


21.00

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Es ist dies ein langes Werk. Ich weiß nicht, wie viele Gesetze unter einem abgeändert werden.

Aber es stimmt: Ich habe im Ausschuss den Vergleich mit dem Budgetbegleitgesetz gezogen, der insofern unrichtig ist, als natürlich manche Dinge sinnvollerweise nicht vorher behandelt wurden, sondern jetzt in einem Aufwaschen. Es sind wirklich viele kleinere Reparaturen darin enthalten, und diese werden wir als solche jetzt nicht kriti­sieren und auch nicht die Vorgangsweise.

Es sind im Übrigen ein paar Punkte darin enthalten, denen wir ausdrücklich zustim­men, und etliche, die wir ablehnen. Ich greife jetzt jeweils einen heraus.

Bevor ich auf Ihre Ausführungen eingehe, Herr Stummvoll, komme ich zu dem Punkt, den wir ablehnen, nämlich zu dem Versuch, bei der so genannten Gruppenbesteue­rung den Geist, der schon aus der Flasche entweicht, sozusagen ein bisschen einzu­fangen. Unseres Erachtens ist das ein sehr dürftiger Versuch, und in der Tat: Ihr Haus hat ursprünglich einen tauglicheren Lösungsvorschlag vorgelegt. Ich will nicht näher darauf eingehen, weil das eine relativ komplizierte Sache ist, möchte aber festhalten: Die ursprünglichen Entwürfe waren für den Fall, dass wir das richtig nachvollzogen haben – sonst korrigieren Sie mich! –, jedenfalls eindeutiger und in der inhaltlichen Auswirkung strenger.

Was mussten wir feststellen? – Sie werden sagen, dass das der Sinn eines Begutach­tungsverfahrens ist. Die Industriellenvereinigung ist mit dem einen oder anderen Text­baustein in der Begründung und Textierung des Gesetzes zu Rate gesprungen, aber siehe da: Das Ganze findet sich im Wesentlichen so wie ehemals wieder. – Wir hätten einen Anlauf begrüßt – und dann auch tatsächlich zugestimmt –, das gesetzestech­nisch wirklich so in den Griff zu bekommen, wie die diesbezüglichen Bemühungen in den Erläuterungen beschrieben wurden, dass nämlich bestimmte Phänomene mit Fir­menwertabschreibung et cetera entsprechend geregelt werden. Sie haben das aber leider wieder begraben, und deshalb stimmen wir nicht zu. Das Ganze ist nämlich – jedenfalls nach unserer Meinung – nicht wirklich eine Korrektur, sondern eine Schein­kosmetik. Deshalb geben wir dazu nicht unsere Zustimmung.

Nun zu etwas ganz anderem, in diesem Fall zur Frage der Normverbrauchsabgabe und auch zur Mineralölsteuer und den entsprechenden Novellen. Diesfalls geben wir


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