Als Letztes: Ich erwähne auch – es trifft sicherlich nur einen Kreis von Anlegern, allerdings auch viele kleine Anleger –, dass wir de facto die ausländischen Investment-Fonds, was die weißen Fonds betrifft, mit den Inländern gleichstellen. Das heißt, dass die Sicherungssteuer dort wegfällt, wo es zu einer Vereinbarung mit der Bank über entsprechende Ablieferung der KESt kommt.
Insgesamt ist das eine Sammlung von notwendigen Änderungen, wobei ich eine Anregung, Herr Finanzminister, aus dem Ausschuss – Sie haben es gehört – hier wiederholen möchte: Vielleicht sollte man sich wirklich überlegen – damit nicht so viel zusammenkommt, denn es kommt im Laufe eines Jahres wirklich sehr viel zusammen –, ob wir in Zukunft nicht teilen und einen Teil der notwendigen Anpassungen im Juni und einen zweiten Teil im Dezember vornehmen sollen. – Ich glaube, das wäre durchaus zu diskutieren. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
21.00
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.
21.00
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Es ist dies ein langes Werk. Ich weiß nicht, wie viele Gesetze unter einem abgeändert werden.
Aber es stimmt: Ich habe im Ausschuss den Vergleich mit dem
Budgetbegleitgesetz gezogen, der insofern unrichtig ist, als natürlich manche
Dinge sinnvollerweise nicht vorher behandelt wurden, sondern jetzt in einem
Aufwaschen. Es sind wirklich viele kleinere Reparaturen darin enthalten, und
diese werden wir als solche jetzt nicht kritisieren und auch nicht die
Vorgangsweise.
Es sind im
Übrigen ein paar Punkte darin enthalten, denen wir ausdrücklich zustimmen, und
etliche, die wir ablehnen. Ich greife jetzt jeweils einen heraus.
Bevor ich auf
Ihre Ausführungen eingehe, Herr Stummvoll, komme ich zu dem Punkt, den wir
ablehnen, nämlich zu dem Versuch, bei der so genannten Gruppenbesteuerung den
Geist, der schon aus der Flasche entweicht, sozusagen ein bisschen einzufangen.
Unseres Erachtens ist das ein sehr dürftiger Versuch, und in der Tat: Ihr Haus
hat ursprünglich einen tauglicheren Lösungsvorschlag vorgelegt. Ich will nicht
näher darauf eingehen, weil das eine relativ komplizierte Sache ist, möchte
aber festhalten: Die ursprünglichen Entwürfe waren für den Fall, dass wir das
richtig nachvollzogen haben – sonst korrigieren Sie mich! –, jedenfalls eindeutiger und in der inhaltlichen Auswirkung
strenger.
Was mussten wir
feststellen? – Sie werden sagen,
dass das der Sinn eines Begutachtungsverfahrens ist. Die
Industriellenvereinigung ist mit dem einen oder anderen Textbaustein in der
Begründung und Textierung des Gesetzes zu Rate gesprungen, aber siehe da: Das
Ganze findet sich im Wesentlichen so wie ehemals wieder. – Wir hätten einen Anlauf begrüßt – und dann auch tatsächlich zugestimmt –, das gesetzestechnisch wirklich so in den
Griff zu bekommen, wie die diesbezüglichen Bemühungen in den Erläuterungen beschrieben
wurden, dass nämlich bestimmte Phänomene mit Firmenwertabschreibung et cetera
entsprechend geregelt werden. Sie haben das aber leider wieder begraben, und
deshalb stimmen wir nicht zu. Das Ganze ist nämlich – jedenfalls nach unserer Meinung – nicht wirklich eine Korrektur, sondern
eine Scheinkosmetik. Deshalb geben wir dazu nicht unsere Zustimmung.
Nun zu etwas ganz anderem, in diesem Fall zur Frage der Normverbrauchsabgabe und auch zur Mineralölsteuer und den entsprechenden Novellen. Diesfalls geben wir