Normverbrauchsabgabe
wäre tatsächlich eine solche. Ihrem Namen nach weist sie schon darauf hin, dass
der Flottenpark entsprechend umgestellt werden könnte.
Jetzt am Schluss
kann ich noch ankündigen, dass wir noch einen diesbezüglichen Entschließungsantrag
einbringen werden, in welchem die Grünen ihrer Meinung Ausdruck verleihen, dass
natürlich selbstverständlich bei Bussen, aber erst recht bei Lkw genau das
gleiche Prinzip greifen sollte. Betreffend diesen Bereich halten Sie sich mehr
oder weniger nobel zurück. Wir bedauern das, denn dort wäre eigentlich das Gros
an diesen Partikeln via Filter einzufangen und nicht bloß bei der PKW-Flotte.
Das gilt natürlich auch für die anderen motorisierten Fahrzeuge, etwa für
Pistenraupen et cetera, auch bei diesen könnte man überall ähnliche Dinge
ansetzen.
Das gilt im
Übrigen ebenso für den Mineralsteuerbereich, in dem es um die Beimischung von
Kraftstoffen geht. Es wäre sinnvoller, zum Beispiel bestimmte Geräte gerade
dort ganz konzentriert ausschließlich mit diesen biogenen Treibstoffen auszustatten,
wo die Natur sehr bedroht ist. Das ist technologisch schon möglich. All das tun
Sie aber nicht, sondern Sie begnügen sich einmal mit diesen
Beimengungsgeschichten.
Dazu sagen wir:
Okay, das ist auch gut, aber grosso modo werden wir die Probleme mit diesen
sehr, sehr kleinen Schritten nicht lösen! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
21.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter
Bucher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.
21.08
Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Abgabenänderungsgesetz beinhaltet
20 Gesetzesänderungen, die, wie meine Vorredner schon gesagt haben,
einerseits EU-bedingt sind, andererseits praktikablere Lösungen für die
steuerliche Behandlung bieten.
Es geht – um drei Beispiele herauszugreifen – beim Einkommensteuergesetz darum, dass die
Betriebsaufgabe erleichtert wird. Wir wissen, dass es in der Vergangenheit auf
diesem Gebiet sehr grobe Mängel gegeben hat und viele Unternehmer nicht wussten,
wie sie ihr Unternehmen auflösen sollen. Es geht auch um die Lohnberechnung,
also die Lohnkontoführung im Ausland. Und es geht bei der
Kommunalsteuer-Berechnung beispielsweise darum, dass die ÖBB als ganzes
Unternehmen die Kommunalsteuer berechnen können und diese Kommunalsteuer dann
auf die einzelnen betroffenen Gemeinden aufgeteilt wird.
Im
Neugründungsförderungsgesetz geht es auch darum, dass Unternehmensleitungen,
also Beteiligte, erst nach zwei Jahren wieder als Beteiligte im Unternehmen
beschäftigt werden können.
In Summe sind das
Gesetzesänderungen, die notwendig sind und auch eine Erleichterung in der Steuerbehandlung
darstellen.
Ich möchte aber,
weil der Herr Finanzminister heute schon so gelobt wurde, auch eine aktuelle
Diskussion einbringen, die jetzt in den Zeitungen sehr oft angesprochen wurde,
nämlich die Besteuerung des Trinkgeldes. Wie Sie wissen, hält sich meine Sympathie
betreffend Ihr Ansinnen in diese Richtung in Grenzen. (Beifall bei
Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass wir auf diese Art und Weise die Dienstleistungsqualität in Österreich aufrechterhalten können, vor allem auch im wichtigen Bereich des Tourismus, wo vor allem auch die kleinsten und kleinen Einkommensbezie-