Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 223

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ist hier der eine sehr positive Punkt die Änderung, was die Gebäudebegünstigung bei Betriebsaufgaben anbelangt. Hier haben wir die Situation gehabt, dass vor allem Ver­mietung und Verpachtung nicht steuerschonend möglich waren. Das wird jetzt geän­dert.

Es ist gelungen, auch im Veräußerungsfall die Fünfjahresgrenze beizubehalten und nicht auf zehn Jahre auszuweiten. Das heißt, im Endeffekt werden wir mit dieser Maß­nahme besonders im Regionalbereich, im entlegenen Regionalbereich die Betriebs­übergabe erleichtern. Das ist ausgesprochen positiv. Das gilt natürlich auch für den städtischen Bereich, wo jetzt manche Straßen mit leeren Geschäftslokalen bestückt sind, gekennzeichnet sind. Auch das wird sich durch diese Maßnahme wesentlich verbessern.

Eine zweite Maßnahme in Richtung Chancengleichheit im ländlichen Raum soll eben­falls positiv herausgestrichen werden: § 33 Abs. 8 Einkommensteuergesetz. Es wird für Grenzgänger auch die Möglichkeit bestehen, dass sie in den Genuss der so genannten Negativsteuer kommen, wenn es eben um den Grenzgängerabsetzbetrag geht. Das heißt, Lehrlinge in diesem Bereich werden mit Lehrlingen aus anderen Bereichen gleichgesetzt. Die haben eben im regionalen Bereich, im Grenzbereich nicht diese Chancen gehabt wie andere und sind auf Lehrstellen im Ausland angewiesen.

Dritter Punkt: Für den Standort besonders positiv ist die Möglichkeit einer Verord­nungsermächtigung für die steuerliche Erleichterung des Zugangs, wenn es um Wis­senschaftler aus dem Ausland geht. Positiv dabei ist, dass diese Verordnungsermäch­tigung nicht nur für den universitären Bereich gilt, sondern insbesondere auch für den Bereich der Wirtschaft. Wir glauben, dass wir gerade in diesem Bereich unsere Regu­larien, was ausländische Forscher anbelangt, dringend ändern müssen, denn im End­effekt wird es darum gehen, Anreize zu schaffen und nicht nur Regelungen, die in der Weise eigentlich schon längst von der Vergangenheit überholt sind. Daher ist das eine besonders zukunftsweisende Maßnahme, die auch für den Standort Österreich positiv ist.

Last but not least auch noch eine Bemerkung zur Förderung der Dieselpartikelfilter. Wir glauben, das ist eine richtige Maßnahme, jetzt gesplittete Zeitpunkte vorzusehen. Für Autos über 80 KW, also 110 PS, gilt das ab 1. Juni nächsten Jahres, und für alle ande­ren, die jetzt noch nicht verfügbar sind, bessere Vorbereitungszeit, wird das erst ab 1. Jänner des Jahres 2006 gelten. Das heißt, es gibt also Möglichkeiten einer entspre­chenden Vorbereitung.

Insgesamt, meine Damen und Herren, ist daher das Abgabenänderungsgesetz, wie es vorliegt, eine Maßnahme, die einerseits den Standort stärkt und andererseits durchaus auch auf Umweltgerechtheit Rücksicht nimmt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.16

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Sburny. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


21.16

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich noch einmal anschließen beim Norm­verbrauchsabgabegesetz, weil nämlich ein Punkt hier noch nicht erwähnt wurde, den ich nicht ungesagt lassen will. Kollege Kogler hat bereits angesprochen, was in diesem Gesetz, das wir an und für sich trotz aller Mängel befürworten, nicht drinnen ist und was wir für ein grobes Versäumnis halten, nämlich dass es keinerlei Aktivität in Rich­tung LKW und Busse gibt.

 


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