Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 239

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dass Sie diesem Antrag auch zustimmen werden, Kollege Schultes. (Beifall bei den Grünen.)

21.48

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Pirklhuber eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in Etappen ord­nungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Kogler, Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der österreichischen Biolandwirtschaft im Zusam­menhang mit biogenen Treibstoffen

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Finanzausschusses über die Regie­rungsvorlage (686 d.B.): Abgabenänderungsgesetz 2004 – AbgÄG 2004 (734 d.B.)

Die EU-Regelung „zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor" soll für Österreich u.a. über eine Ände­rung des Mineralölsteuergesetzes umgesetzt werden.

Leider lässt der vorliegende Umsetzungsvorschlag

die sachlich gebotene Differenzierung zwischen den einzelnen biogenen Treibstoffen,

die Unterscheidung zwischen biologischer und konventioneller Produktion der Aus­gangsstoffe und auch

die Frage möglichst regional integrierter Kreisläufe von Herstellung und Einsatz

unberücksichtigt.

Biogene Treibstoffe sind jedoch nur zum geringsten Teil "bio", weitaus überwiegend werden sie konventionell produziert. Anbau (zB Düngung) und Verarbeitung (zB Umesterung) verlangen dabei teilweise beträchtlichen Einsatz (fossiler) Energie und sind aus Boden- und Klimaschutzperspektive bei weitem nicht nur positiv zu bewerten.

Die Förderung der Biotreibstoffe durch Steuerentlastung ist weiters – im Vergleich etwa zu Wärmedämmung oder Nah-/Fernwärmeausbau – eine besonders teure und daher wenig effiziente Form von Klimaschutz. Bei Betrachtung über den gesamten Produkt­zyklus werden zudem die häufig ins Treffen geführten CO2-Vorteile biogener Treib­stoffe gegenüber fossilen Treibstoffen vielfach gravierend reduziert.

Wegen der begrenzten Anbaumöglichkeiten in der EU-25, in der ja alle Staaten an die zugrundeliegende EU-Richtlinie gebunden sind, ist überdies mit Langstrecken-Importen der Ausgangsprodukte im großen Stil zu rechnen, teilweise aus Übersee, was der Ökobilanz nochmals abträglich ist.

Eine ökologisch zielgerichtete Differenzierung wäre daher unbedingt erforderlich.

In regionalwirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht könnten die tatsächlichen ökologi­schen Vorteile von Biotreibstoffen (insbes. geringe Ökotoxizität) im Wege unvermisch­ter Verwendung zB in der Land- und Forstwirtschaft selbst, in der Binnenschifffahrt oder in hochalpinen und anderen sensiblen Regionen unvergleichlich besser zum Tra­gen kommen als in einer ökologisch wenig zielgerichteten Beimischungsstrategie, wie nun vorgeschlagen.

 


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