dass Sie diesem Antrag auch zustimmen werden, Kollege Schultes. (Beifall bei den Grünen.)
21.48
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Pirklhuber eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in Etappen ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des
Abgeordneten Kogler, Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend gezielte
Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der österreichischen Biolandwirtschaft im Zusammenhang
mit biogenen Treibstoffen
eingebracht
im Zuge der Debatte über Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage
(686 d.B.): Abgabenänderungsgesetz 2004 – AbgÄG 2004 (734 d.B.)
Die
EU-Regelung „zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen
erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor" soll für Österreich u.a. über
eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes umgesetzt werden.
Leider
lässt der vorliegende Umsetzungsvorschlag
die
sachlich gebotene Differenzierung zwischen den einzelnen biogenen Treibstoffen,
die
Unterscheidung zwischen biologischer und konventioneller Produktion der Ausgangsstoffe
und auch
die
Frage möglichst regional integrierter Kreisläufe von Herstellung und Einsatz
unberücksichtigt.
Biogene
Treibstoffe sind jedoch nur zum geringsten Teil "bio", weitaus
überwiegend werden sie konventionell produziert. Anbau (zB Düngung) und
Verarbeitung (zB Umesterung) verlangen dabei teilweise beträchtlichen Einsatz
(fossiler) Energie und sind aus Boden- und Klimaschutzperspektive bei weitem
nicht nur positiv zu bewerten.
Die
Förderung der Biotreibstoffe durch Steuerentlastung ist weiters – im
Vergleich etwa zu Wärmedämmung oder Nah-/Fernwärmeausbau – eine besonders
teure und daher wenig effiziente Form von Klimaschutz. Bei Betrachtung über den
gesamten Produktzyklus werden zudem die häufig ins Treffen geführten CO2-Vorteile
biogener Treibstoffe gegenüber fossilen Treibstoffen vielfach gravierend
reduziert.
Wegen
der begrenzten Anbaumöglichkeiten in der EU-25, in der ja alle Staaten an die
zugrundeliegende EU-Richtlinie gebunden sind, ist überdies mit
Langstrecken-Importen der Ausgangsprodukte im großen Stil zu rechnen, teilweise
aus Übersee, was der Ökobilanz nochmals abträglich ist.
Eine ökologisch
zielgerichtete Differenzierung wäre daher unbedingt erforderlich.
In
regionalwirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht könnten die tatsächlichen
ökologischen Vorteile von Biotreibstoffen (insbes. geringe Ökotoxizität) im
Wege unvermischter Verwendung zB in der Land- und Forstwirtschaft selbst, in
der Binnenschifffahrt oder in hochalpinen und anderen sensiblen Regionen
unvergleichlich besser zum Tragen kommen als in einer ökologisch wenig
zielgerichteten Beimischungsstrategie, wie nun vorgeschlagen.