Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 250

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Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2004 geändert wird, 5. BFG-Novelle 2004, samt Titel und Eingang in 749 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Auch in dritter Lesung ist der Gesetzentwurf an­genommen.

17. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Dampfkesselanlagen (Emissionsschutzge­setz für Kesselanlagen – EG-K) erlassen wird (771 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (651 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die statistische Erhebung des Warenverkehrs (Handelsstatistisches Gesetz 1995 – HStG 1995) geändert wird (772 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Sburny. Ihre Wunschredezeit beträgt wirklich 5 Minuten? (Abg. Sburny – auf dem Weg zum Rednerpult –: Möglicherwei­se!) – Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


22.20

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann nichts dafür, dass diese Materie hier um diese Zeit abgehandelt wird. Nichtsdestotrotz ist es eine Materie, die nicht ganz unwesentlich ist, und Sie werden mir zugestehen müssen, dass ich zumindest jene Ausführungen hier vollbringe, die begründen, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden, zumindest was das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen in der Novelle 2004 be­trifft. Dieses Gesetz ist eigentlich eine Novelle des Luftreinhaltegesetzes für Kesselan­lagen, und es werden durch diese Novelle vier EU-Richtlinien in innerstaatliches Ge­setz umgesetzt.

Das ist insofern bemerkenswert, als alle vier Richtlinien eigentlich längst umgesetzt hätten werden sollen – zwischen 1995 und spätestens 1999 hätte das geschehen sol­len –, doch keine der vier Richtlinien ist bis jetzt umgesetzt worden. Es geht einerseits um die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver­schmutzung, zwei Richtlinien zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeu­erungsanlagen und die so genannte Seveso-II-Richtlinie, die Richtlinie zur Beherr­schung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Alle vier hätten bis spätestens 1999 umgesetzt werden müssen und wurden das nicht. Dementspre­chend gibt es vier Verfahren wegen Vertragsverletzung seitens der EU, in zwei davon


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