Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 251

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wurde Österreich bereits verurteilt und in zwei Fällen gibt es Klagen. (Abg. Wittauer: Ja, aber kleine!)

Die vollständige Umsetzung dieser Richtlinien würde ein neues Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen erfordern, wobei auch die Umsetzung noch unklar ist. Das heißt, Öster­reich ist hier im Hinblick auf Umweltschutz und Luftreinhaltung in dramatischer Weise säumig, wie wir das einfach nicht akzeptieren können.

Es ist völlig unverständlich, warum diese Richtlinien nicht früher umgesetzt wurden und warum die neue Luftreinhalteverordnung noch immer ausständig ist. Es gibt stattdes­sen eine Übergangsklausel, die eigentlich nur eines zeigt, nämlich dass die Regierung noch immer nicht gewillt ist, diese neue Luftreinhalteverordnung endlich einmal auf den Tisch zu legen, weil diese Übergangsklausel nur besagt, dass die Mindeststandards nach der alten Richtlinie eingehalten werden müssen. Offensichtlich machen Sie kei­nerlei Anstalten, das in korrekter Art und Weise umzusetzen.

Darüber hinaus gibt es in der Gesetzesnovelle Änderungen, die aus Sicht des Umwelt­schutzes einen deutlichen Rückschritt darstellen. Zum Beispiel wird der Grenzwert für eine verpflichtende Emissionserklärung über Emissionsverhalten für Anlagen, die mit Heizöl, handelsüblichem Flüssiggas und Erdgas betrieben werden, hinaufgesetzt. Es geht hier ausschließlich um den Betrieb mit fossilen Brennstoffen, und Sie setzen hier die Grenze von 2 Megawatt auf 10 Megawatt hinauf, das heißt, es ist durchaus eine Verschlechterung im Sinn des Umweltschutzes. Das ist nur ein kleines Beispiel, mit mehr will ich Sie um diese Tageszeit nicht mehr quälen.

Aus unserer Sicht wäre eine rasche Verordnung notwendig, die die Grenzwerte und Messverfahren gemäß dem neuesten Stand der Technik festlegt und nicht nur veralte­te Vorgaben übernimmt.

Insgesamt muss man sagen, dass es eine Blamage ist, dass die österreichische Re­gierung noch immer nicht in der Lage ist, eine korrekte Umsetzung zu garantieren, und aus dem Grund werden wir dieser Gesetzesnovelle nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

22.24

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Kopf. Seine Rede­zeit: 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


22.24

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir sollten ja eigentlich gemeinsam mit dem Emissionsschutzge­setz für Kesselanlagen und dem Handelsstatistischen Gesetz in einem Block auch das Ökostromgesetz an dieser Stelle behandeln. (Abg. Sburny: Gott sei Dank, dass das nicht behandelt wird!)

Ich bedauere sehr, dass es auch heute früh im Wirtschaftsausschuss nicht gelungen ist, dazu einen Konsens, der auch eine notwendige Verfassungsmehrheit garantiert hätte, herzustellen. Schade deshalb, weil wir damit die Chance gehabt hätten, die Fi­nanzierung der Ökostromanlagen – auch neuer Ökostromanlagen – auf Jahre hinaus kontinuierlich sicherzustellen, auch einen Zuwachs der Finanzierung sicherzustellen. (Abg. Öllinger: Nein, nein!)

Schade, dass die Sozialdemokratische Partei nicht in der Lage war, dem die Zustim­mung zu geben. (Abg. Sburny: Ein Glück, dass sie noch rechtzeitig die Kurve gekratzt haben!) Ich hoffe aber trotzdem, dass die Einsicht noch einkehren wird, dass wir mit diesem Gesetz eine gute Chance gehabt hätten, Stabilität auch für die Anlagenbetrei­ber und Sicherheit zu schaffen. Ich gebe die Hoffnung in dieser Richtung nicht auf und


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