Zum Thema Arbeitszeit und fliegendes Personal sei schon Folgendes angemerkt: Erstens ist das der Status quo, Herr Abgeordneter Riepl, der von einem bescheidmäßigen System ausgeht.
Zum Zweiten: Es wäre nicht zweckmäßig, das jetzt detailliert in unser Arbeitszeitgesetz zu integrieren, weil eine Verordnung des Europäischen Parlaments ins Haus steht und wir jetzt Dinge täten, die wir vermutlich in einem Jahr wieder ändern müssten.
Zum Dritten: Es geht um eine Reihe von Verbesserungen, die trotzdem für das fliegende Personal damit in Kraft treten können.
Viertens: Die deutsche Regelung ist durchaus analog, also insgesamt das Gegenteil dessen, was Sie behauptet haben, sie ist keine Regelung gegen die Arbeitnehmer im Bereich des fliegenden Personals, sondern eine Regelung für die Arbeitnehmer. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
22.53
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Leutner. 2 Minuten. – Bitte.
22.53
Abgeordneter Dr. Richard Leutner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir haben hier heute unter anderem eine Änderung des Landarbeitsgesetzes zur Beschlussfassung vorliegen. Leider werden in diesem Zusammenhang auch die Bestimmungen des zu Recht heftig umstrittenen Arbeitsrechtsänderungsgesetzes 2000 nachvollzogen. Es ging damals um die Angleichung der Arbeiter an die Angestellten, aber dieses Gesetz stellte keine Aktion „Fairness“ dar, meine Damen und Herren.
Eine Gesamtbeurteilung dieses Gesetzes zeigt, dass die darin enthaltenen Maßnahmen ein deutliches Ungleichgewicht zu Lasten der ArbeitnehmerInnen aufweisen. Der einzigen nennenswerten Verbesserung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, stehen nämlich gravierende Nachteile, der Entfall der Urlaubsentschädigung sowie des Postensuchtages bei Selbstkündigung für alle ArbeitnehmerInnen gegenüber.
Es kam also nicht nur nicht zu einer Angleichung der Arbeiter an die Angestellten, sondern es handelt sich in Wirklichkeit auch um eine massive Umverteilung zu Gunsten der Unternehmen, wo die Arbeitnehmer die bescheidenen Vorteile bei der Entgeltfortzahlung nicht nur selbst bezahlen, sondern darüber hinaus noch weitere finanzielle Einbußen erleiden. Insgesamt haben sie im Jahr 2000 unter dem Strich gesamtwirtschaftlich 3 Milliarden Schilling verloren.
So sieht die Situation aus! Ich sehe deshalb keinen Grund, die verschlechternden Bestimmungen des Arbeitsrechtsänderungsgesetzes, vor allem beim Urlaubsentgelt, gerade ins Landarbeitsrecht zu übertragen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
22.55
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Scheucher-Pichler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
22.55
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Meine Damen und Herren! Auch ich beziehe mich auf die Sonderregelungen für das fliegende Personal; das liegt uns anscheinend allen sehr am Herzen. Wir fliegen ja auch hierher nach Wien, zu unserem Arbeitsplatz. Es geht um die Schaffung einer EU-konformen Richtlinie. Wir schaffen hier eine Sonderregelung unter Beibehaltung des bisherigen Systems der bescheidmäßigen Festsetzung von Höchstarbeitszeiten und Mindestruhe.