Es ergeben sich da auch durch die
Zeitverschiebungen Sondersituationen. Ich verstehe nicht, warum Sie von Seiten
der Opposition – Sie haben das ja auch schon im Ausschuss sehr aufgeregt
getan – sich hier so negativ äußern. (Abg. Silhavy: Nicht aufgeregt!
Wir wollten Sie aufklären!) Sie hätten das ja alles seinerzeit, als Sie
Verantwortung in diesem Bereich getragen haben, machen können. Sie hätten es
ja ändern können. Seit damals ist es ja schon so. (Abg. Silhavy: Der
Minister ist säumig! Das ist ja seine Sache, die Umsetzung von Richtlinien!)
Es gibt da sehr wohl ganz konkrete Maßnahmen: 96 arbeitsfreie Kalendertage pro Jahr beziehungsweise mindestens sieben arbeitsfreie Kalendertage pro Monat und auch die Pflicht zur Bekanntgabe dieser arbeitsfreien Kalendertage mindestens zehn Tage im Vorhinein. – Das ganz konkret dazu.
Ansonsten gibt es auch keine negativen
Auswirkungen, sondern ganz im Gegenteil: Es gibt Verbesserungen in Bezug auf
Möglichkeiten effizienter Maßnahmen durch das Arbeitsinspektorat. Auch das,
denke ich, ist ein positiver Aspekt. – Danke schön. (Beifall bei der
ÖVP und den Freiheitlichen.)
22.56
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. 2 Minuten. – Bitte.
22.56
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Bei der Novelle zum Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz zeigt sich wieder einmal ganz klar und deutlich, wie halbherzig die Damen und Herren von den Regierungsparteien Gesetze verabschieden, wenn es um die Rechte und den Schutz der ArbeitnehmerInnen geht.
Es zeigt sich auch sehr deutlich, dass Sie wieder einmal eine EU-Richtlinie in einem Mindestmaß und Teile davon gar nicht umsetzen – das hat Kollege Riepl bereits angesprochen –, wenn es um die Rechte und den Schutz der ArbeitnehmerInnen geht.
Sehr deutlich zeigt sich auch, dass Sie sich beim Umsetzen von EU-Richtlinien, wenn es um die Rechte und den Schutz der ArbeitnehmerInnen geht, viel Zeit lassen.
Diese Novelle, sehr geehrte Damen und Herren von den Koalitionsparteien, hätte bereits am 31. Dezember 2003 umgesetzt werden müssen, Sie sind also schon über ein Jahr säumig! Trotz der vielen Zeit, die Sie hatten, sodass man eigentlich annehmen konnte, dass es dann doch ein ordentliches Gesetz wird, wird auch diese EU-Richtlinie bedauerlicherweise nur sehr unzureichend erfüllt.
Ich möchte nur einen einzigen Punkt ansprechen, der für uns nicht akzeptabel ist – Kollege Riepl hat ihn auch bereits angesprochen –, und das ist die Begrenzung der Arbeitszeit und die Festlegung von Ruhezeiten. Dies kann ohne nähere gesetzliche Determinierung und außerhalb der Arbeitszeitgesetzgebung auf dem Bescheidweg, und das auf Vorschlag eines einzigen Arbeitgebers und ohne ArbeitnehmerInnenmitbestimmung, erfolgen. Das ist für uns inakzeptabel!
Wir hätten uns gewünscht, dass die arbeitnehmerschutzrechtlichen Aspekte genauso zentral behandelt werden wie die Dienstgeberinteressen. Wir hätten uns gewünscht, dass es für die Festlegung der Flug-, Beanspruchungs- und Ruhezeitregelung einheitliche gesetzliche Bestimmungen gibt, denn dann wären die Rechte und der Schutz der ArbeitnehmerInnen wirklich berücksichtigt und dann bestünde nicht die Gefahr, dass diese im Arbeitsalltag zu kurz kommen und wieder einmal hinter die Dienstgeberinteressen gestellt werden. (Beifall bei der SPÖ.)
22.58