Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 261

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Es ergeben sich da auch durch die Zeitverschiebungen Sondersituationen. Ich verste­he nicht, warum Sie von Seiten der Opposition – Sie haben das ja auch schon im Aus­schuss sehr aufgeregt getan – sich hier so negativ äußern. (Abg. Silhavy: Nicht aufge­regt! Wir wollten Sie aufklären!) Sie hätten das ja alles seinerzeit, als Sie Verantwor­tung in diesem Bereich getragen haben, machen können. Sie hätten es ja ändern kön­nen. Seit damals ist es ja schon so. (Abg. Silhavy: Der Minister ist säumig! Das ist ja seine Sache, die Umsetzung von Richtlinien!)

Es gibt da sehr wohl ganz konkrete Maßnahmen: 96 arbeitsfreie Kalendertage pro Jahr beziehungsweise mindestens sieben arbeitsfreie Kalendertage pro Monat und auch die Pflicht zur Bekanntgabe dieser arbeitsfreien Kalendertage mindestens zehn Tage im Vorhinein. – Das ganz konkret dazu.

Ansonsten gibt es auch keine negativen Auswirkungen, sondern ganz im Gegenteil: Es gibt Verbesserungen in Bezug auf Möglichkeiten effizienter Maßnahmen durch das Arbeitsinspektorat. Auch das, denke ich, ist ein positiver Aspekt. – Danke schön. (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.56

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Königsberger-Lud­wig. 2 Minuten. – Bitte.

 


22.56

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Bei der Novelle zum Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz zeigt sich wieder einmal ganz klar und deutlich, wie halbherzig die Damen und Herren von den Regierungsparteien Gesetze verabschieden, wenn es um die Rechte und den Schutz der ArbeitnehmerInnen geht.

Es zeigt sich auch sehr deutlich, dass Sie wieder einmal eine EU-Richtlinie in einem Mindestmaß und Teile davon gar nicht umsetzen – das hat Kollege Riepl bereits ange­sprochen –, wenn es um die Rechte und den Schutz der ArbeitnehmerInnen geht.

Sehr deutlich zeigt sich auch, dass Sie sich beim Umsetzen von EU-Richtlinien, wenn es um die Rechte und den Schutz der ArbeitnehmerInnen geht, viel Zeit lassen.

Diese Novelle, sehr geehrte Damen und Herren von den Koalitionsparteien, hätte be­reits am 31. Dezember 2003 umgesetzt werden müssen, Sie sind also schon über ein Jahr säumig! Trotz der vielen Zeit, die Sie hatten, sodass man eigentlich annehmen konnte, dass es dann doch ein ordentliches Gesetz wird, wird auch diese EU-Richtlinie bedauerlicherweise nur sehr unzureichend erfüllt.

Ich möchte nur einen einzigen Punkt ansprechen, der für uns nicht akzeptabel ist – Kollege Riepl hat ihn auch bereits angesprochen –, und das ist die Begrenzung der Arbeitszeit und die Festlegung von Ruhezeiten. Dies kann ohne nähere gesetzliche Determinierung und außerhalb der Arbeitszeitgesetzgebung auf dem Bescheidweg, und das auf Vorschlag eines einzigen Arbeitgebers und ohne ArbeitnehmerInnenmit­bestimmung, erfolgen. Das ist für uns inakzeptabel!

Wir hätten uns gewünscht, dass die arbeitnehmerschutzrechtlichen Aspekte genauso zentral behandelt werden wie die Dienstgeberinteressen. Wir hätten uns gewünscht, dass es für die Festlegung der Flug-, Beanspruchungs- und Ruhezeitregelung einheitli­che gesetzliche Bestimmungen gibt, denn dann wären die Rechte und der Schutz der ArbeitnehmerInnen wirklich berücksichtigt und dann bestünde nicht die Gefahr, dass diese im Arbeitsalltag zu kurz kommen und wieder einmal hinter die Dienstgeberinter­essen gestellt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

 


22.58

 


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