Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 263

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Da wäre es doch notwendig, meine Damen und Herren, andere Regelungen zu treffen. Man könnte beispielsweise – gerade im Zeitalter der Gleichberechtigung – einen Haushaltstag auch für Männer, die einen Haushalt führen, einführen, sodass diesen in einem bestimmten Zeitraum auch ein Haushaltstag zur Verfügung steht. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Frauen-Nachtarbeitsverbotes muss auch betont werden, dass keinerlei Schutzmechanismen eingeführt werden, obwohl viele andere Regelungen, insbesondere eine Reihe von Kollektivverträgen, solche vorsehen. Da das bei dieser Novelle nicht der Fall ist, können wir hiezu keine Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Mitterlehner: Hast du schon einmal von der EU ge­hört? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.02

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


23.02

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Auf polemische Äußerungen möchte ich nicht eingehen (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das zahlt sich auch nicht aus!), sondern nur sagen, dass feststeht, dass die heute zu beschließenden Änderungen des Landarbeitsgesetzes vernünftige und vertretbare Kompromissregelungen darstellen, und ich daher um Ihre Zustimmung ersuche.

Dazu auch Folgendes: Viele Regelungen sind EU-bedingt anzupassen, viele betreffen positive Bereiche – Familienhospizkarenz und dergleichen mehr –, Dinge, die eben angepasst werden müssen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion, in die­sem Zusammenhang gibt es ein wesentlich schwierigeres Problem, das wir vielleicht doch gemeinsam lösen könnten. Ich darf jetzt die Gelegenheit dazu nützen, auf die Problematik des Landarbeitsgesetzes, das übrigens das einzige kodifizierte Arbeits­recht ist, einzugehen, da ja hier auch die Frage aufgetaucht ist: Wozu das Ganze überhaupt?

Das Landarbeitsgesetz ist das einzige Dienstrecht, das, und zwar gleich vom Westen bis zum Osten unseres Landes, auf die individuellen Bedürfnisse der Arbeitsverhältnis­se Rücksicht nimmt! Wenn Sie von der SPÖ das abschaffen wollen, kann ich dazu nur sagen: Damit würden Sie vielen Kolleginnen und Kollegen einen Bärendienst erweisen!

Nun möchte ich auf eine Besonderheit der österreichischen Bundesverfassung, näm­lich auf das so genannte Versteinerungsprinzip eingehen. Der naturgemäß dynami­schen Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft konnte, und zwar in Bezug auf die Zuständigkeit des Landarbeitsrechtes für deren Dienstnehmer, bisher nicht Rechnung getragen werden. Daher stehen wir vor dem grundsätzlichen Problem, dass es viele Dienstnehmer gibt, die gerade deshalb keine Ausbildungsordnung, kein Berufsbild, keine gesetzliche Arbeits- und Sozialrechtsregelung haben. Es wäre daher hoch an der Zeit, gemeinsam eine Lösung für jene Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zu fin­den, die sozusagen außerhalb gesetzlicher Normen stehen. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung, denn da könnten wir für viele Kolleginnen und Kollegen wirklich etwas machen.

Im Interesse der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft ersuche ich daher, ent­sprechend positive Regelungen für diese Kolleginnen und Kollegen zumindest im


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