Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 266

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Nun kommen wir zur getrennten Abstimmung über Ziffer 9 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 11 bis 14 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist auch einstimmig angenom­men.

Ferner kommen wir zur getrennten Abstimmung über Ziffer 17 bis 40 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen.

Nunmehr erfolgt die getrennte Abstimmung über Ziffer 43 bis 45 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Ziffer 47 bis 51 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mehr­heitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zei­chen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

22. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (685 d.B. und Zu 685 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstge­setz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Land- und forstwirtschaftliche Landesver­tragslehrergesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2004) (767 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

 


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