Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 267

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Die Debatte wird von Frau Abgeordneter Mag. Stoisits eröffnet. – Dobar vecer, Frau Abgeordnete! – Bitte.

 


23.12

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer, gospod predsednik! Herr Staatssekretär! Guten Abend! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grünen werden der Dienstrechts-Novelle 2004 zustimmen. Ich sage in sehr kurzen Worten, warum. Ich begründe es vor allem deshalb, weil es im Ausschuss das gegenteilige Abstimmungsverhalten gegeben hat. Im Ausschuss gab es eine intensive Diskussion – ich konnte leider nicht an der Ausschusssitzung teilnehmen – in Bezug auf die Frage der Anerkennung der Fachhochschulabschlüsse (Abg. Scheibner: Wo ist die Kollegin Glawischnig?) und die dienstrechtliche Benachteiligung von Fachhochschulabsolven­ten gegenüber Universitätsabsolventen. (Abg. Scheibner: Wo sind alle?)

Unsere Bedenken dazu werden heute wieder in einem Abänderungsantrag, den die sozialdemokratische Fraktion einbringt, zum Ausdruck gebracht, und es wird auch mit dem Abstimmungsverhalten in zweiter Lesung signalisiert werden, dass die jetzige Lösung, wie sie in der Dienstrechts-Novelle 2004 enthalten ist, nicht unsere Zustim­mung hat. (Abg. Öllinger: Völlig richtig! – Abg. Scheibner – in Richtung des Abg. Öl­linger –: ... war gar nicht im Ausschuss! ... weiß das ja gar nicht!)

Allerdings hat sich im Gegensatz zur Ausschusssitzung am Freitag letzter Woche jetzt Folgendes geändert: Es gibt einen Entschließungsantrag, den alle vier Fraktionen des Nationalrates gemeinsam eingebracht haben – Herr Kollege Neugebauer, der nach mir ans Rednerpult treten wird, wird ihn auch argumentieren und verlesen –, und ich mei­ne, dass dieser Entschließungsantrag eine eindeutige Aufforderung an die Bundesre­gierung ist, diese Lücke, die es noch gibt, zu schließen. Wir hoffen, wenn es einen Vier-Parteien-Antrag an die Regierung gibt, dass diesem auch Rechnung getragen wird, obwohl ich bemängeln möchte, dass im Entschließungsantrag keine Frist enthal­ten ist.

Aber auch diese Krot sind wir bereit zu schlucken, weil ich nicht anstehe zu sagen, dass eine Gehaltserhöhung von 2,3 Prozent für öffentlich Bedienstete in Österreich ein Abschluss ist, der respektabel ist – wenn ich an vergangene Jahre denke, wo es ganz kümmerliche Gehaltsabschlüsse gegeben hat –, und deshalb unsere Zustimmung zur Dienstrechts-Novelle 2004. – Danke. Laku noc! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner – zu der auf ihren Sitzplatz zurückkehrenden Abg. Mag. Stoisits –: Du warst ja nicht im Ausschuss!)

23.15

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neugebauer. Seine Redezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.

 


23.15

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatsekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Dienstrechts-Novelle 2004 handelt es sich um ein Sammelgesetz, das insgesamt 18 Gesetze verändert. Sie ist das Ergebnis eines sozi­alpartnerschaftlichen Kompromisses zwischen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der Bundesregierung.

Was die allgemeinen Bestimmungen betrifft, so werden die mir als Redner nachfolgen­den Kolleginnen und Kollegen darauf Bezug nehmen. Der Gehaltsabschluss mit 2,3 Prozent ist von der Kollegenschaft in einem sehr hohen Maße positiv bewertet worden. Ich habe schon an anderer Stelle feststellen dürfen, dass wir im Zusammen­hang damit auch eine Umverteilung der Lebensverdienstsumme vornehmen.

 


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