Und zur Frage Fachhochschule und Gleichwertigkeit darf ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Achleitner, DDr. Niederwieser, Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein einheitliches Dienstrecht und bezüglich dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung von Fachhochschulabsolventen/innen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, ein einheitliches Bundesmitarbeiterrecht unter Berücksichtigung berufsspezifischer Anforderungen vorzubereiten.
Weiters wird die Bundesregierung ersucht, auch sachgerechte sowie funktions- beziehungsweise arbeitsplatzbezogene Lösungsmodelle für den öffentlichen Dienst in Anlehnung an das Bologna-Modell dahin gehend zu entwickeln, dass bei Gewährleistung einer Gleichwertigkeit von Fachhochschul-Studienabschlüssen mit Universitätsabschlüssen die Absolventen und Absolventinnen von Fachhochschulen dienst- und besoldungsrechtlich die gleiche Behandlung wie Universitätsabsolventen erfahren.
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Ich freue mich, dass dieses Verhandlungsergebnis die Zustimmung des Hohen Hauses findet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
23.16
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Neugebauer vorgetragene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Achleitner, DDr. Niederwieser, Mag. Stoisits ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Achleitner,
DDr. Niederwieser, Mag. Stoisits, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein einheitliches Dienstrecht und bezüglich dienst- und
besoldungsrechtliche Einstufung von Fachhochschulabsolventen/innen
eingebracht im Zuge der Debatte über die
Regierungsvorlage: Bundesgesetz,
mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das
Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das
Ausschreibungsgesetz 1989, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das
Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das
Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das
Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, die
Reisegebührenvorschrift 1955, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz
und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle
2004) (685 d.B.)