Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 268

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Und zur Frage Fachhochschule und Gleichwertigkeit darf ich folgenden Antrag einbrin­gen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Achleitner, DDr. Niederwieser, Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein einheitliches Dienstrecht und bezüglich dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung von Fachhochschulabsolven­ten/innen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, ein einheitliches Bundesmitarbeiterrecht unter Be­rücksichtigung berufsspezifischer Anforderungen vorzubereiten.

Weiters wird die Bundesregierung ersucht, auch sachgerechte sowie funktions- bezie­hungsweise arbeitsplatzbezogene Lösungsmodelle für den öffentlichen Dienst in An­lehnung an das Bologna-Modell dahin gehend zu entwickeln, dass bei Gewährleistung einer Gleichwertigkeit von Fachhochschul-Studienabschlüssen mit Universitätsab­schlüssen die Absolventen und Absolventinnen von Fachhochschulen dienst- und be­soldungsrechtlich die gleiche Behandlung wie Universitätsabsolventen erfahren.

*****

Ich freue mich, dass dieses Verhandlungsergebnis die Zustimmung des Hohen Hauses findet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.16

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Neugebauer vorgetrage­ne Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Ach­leitner, DDr. Niederwieser, Mag. Stoisits ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Achleitner, DDr. Niederwieser, Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein einheitliches Dienstrecht und bezüglich dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung von Fachhochschulabsolven­ten/innen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediens­tetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Personal­vertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Pensions­gesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplan­gesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Land- und forstwirtschaftliche Landes­vertragslehrergesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Dienst­rechts-Novelle 2004) (685 d.B.)

 


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