Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 277

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Pendl, Dr. Wittmann und KollegInnen betreffend Pensionskasse von der Harmonisierung betroffene Beamte, die ausgeglie­derten Unternehmen zugewiesen sind, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22, Dienstrechts-Novelle (767 d.B.)

Im Zuge der Verhandlungen zwischen Bundeskanzler Schüssel und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst in der Nacht vom 16. auf den 17. November 2004 betreffend die Regelungen für Beamte im Zusammenhang mit der Pensionsharmonisierung wurde unter anderem die Einrichtung einer Pensionskasse vereinbart. Wie der Zeitschrift der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes zu entnehmen ist, lautet die Vereinbarung un­ter anderem:

„Im Rahmen der kommenden Gehaltsverhandlungen mit dem öffentlichen Dienst wird auch über die Einrichtung einer Pensionskasse für jene Teile des Bundesdienstes ver­handelt, für die eine solche noch nicht besteht.“

Im Detail wird folgendes ausgeführt:

Für harmonisierte Beamte wird, so wie das im Vertragsbedienstetenrecht bereits gel­tende Rechtslage ist, eine Pensionskassenregelung vorgesehen mit der Perspektive, dass der Dienstgeberbeitrag erhöht wird.

Im Vertragsbedienstetenrecht wird die Pensionskassenregelung nun auf alle unter die Parallelrechnung fallenden Vertragsbediensteten, einschließlich jener in ausgeglieder­ten Bereichen, sowie der Vertragslehrer ausgeweitet.

Alle diese Formulierungen unterscheiden nicht danach, ob Beamte unmittelbar für die Gebietskörperschaft tätig werden oder einem ausgegliederten Unternehmen zur Dienstleistung zugewiesen sind. Um klar zu stellen, dass auch für solche Beamte die ins Auge gefasste Pensionskassenregelung gilt, beantragen die unterzeichneten Ab­geordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und die zuständigen Bundesminister werden ersucht, im Zu­sammenhang mit der im Zuge der Pensionsharmonisierung vereinbarten Pensionskas­senregelung für Beamte sicherzustellen, dass die Pensionskassenregelung auch für Beamte gilt, die ausgegliederten Unternehmen zur Dienstleistung zugewiesen sind.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen daher zu den Abstimmungen, zuerst über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 685 und Zu 685 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

 


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