Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Elisabeth
Grossmann, Pendl, Dr. Wittmann und KollegInnen betreffend Pensionskasse
von der Harmonisierung betroffene Beamte, die ausgegliederten Unternehmen
zugewiesen sind, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22,
Dienstrechts-Novelle (767 d.B.)
Im Zuge der Verhandlungen zwischen
Bundeskanzler Schüssel und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst in der Nacht
vom 16. auf den 17. November 2004 betreffend die Regelungen für Beamte im
Zusammenhang mit der Pensionsharmonisierung wurde unter anderem die Einrichtung
einer Pensionskasse vereinbart. Wie der Zeitschrift der Gewerkschaft des
öffentlichen Dienstes zu entnehmen ist, lautet die Vereinbarung unter anderem:
„Im Rahmen der kommenden
Gehaltsverhandlungen mit dem öffentlichen Dienst wird auch über die Einrichtung
einer Pensionskasse für jene Teile des Bundesdienstes verhandelt, für die eine
solche noch nicht besteht.“
Im Detail wird folgendes ausgeführt:
Für harmonisierte Beamte wird, so wie
das im Vertragsbedienstetenrecht bereits geltende Rechtslage ist, eine
Pensionskassenregelung vorgesehen mit der Perspektive, dass der
Dienstgeberbeitrag erhöht wird.
Im Vertragsbedienstetenrecht wird die
Pensionskassenregelung nun auf alle unter die Parallelrechnung fallenden
Vertragsbediensteten, einschließlich jener in ausgegliederten Bereichen, sowie
der Vertragslehrer ausgeweitet.
Alle diese Formulierungen unterscheiden
nicht danach, ob Beamte unmittelbar für die Gebietskörperschaft tätig werden
oder einem ausgegliederten Unternehmen zur Dienstleistung zugewiesen sind. Um
klar zu stellen, dass auch für solche Beamte die ins Auge gefasste
Pensionskassenregelung gilt, beantragen die unterzeichneten Abgeordneten
folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und die zuständigen
Bundesminister werden ersucht, im Zusammenhang mit der im Zuge der
Pensionsharmonisierung vereinbarten Pensionskassenregelung für Beamte
sicherzustellen, dass die Pensionskassenregelung auch für Beamte gilt, die
ausgegliederten Unternehmen zur Dienstleistung zugewiesen sind.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zu den Abstimmungen, zuerst über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 685 und Zu 685 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.