Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 282

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Investitionen nicht verliert, damit die Medien- und Meinungsvielfalt in Österreich erhal­ten bleibt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.51

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter hat auf das Schlusswort verzichtet.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 768 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung für diesen Gesetzentwurf eintritt, den bitte ich um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit auch in dritter Lesung angenommen.

24. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (704 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird (766 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 24. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


23.52

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es gibt ein Sprichwort, das lautet: „Gut Ding braucht Weile“. – Leider haben Sprichwörter keinen universellen Anspruch auf Wahr­heit, denn die Schaffung des neuen Filmförderungsgesetzes hat zwar lange Zeit in Anspruch genommen, ein besonders großer Wurf ist es aber leider nicht geworden: Es stellt keine umfassende Überarbeitung dar, beinhaltet aber einige problematische Neu­erungen.

Zuvor einige kurze Bemerkungen zum Thema Lizenzregelungen. – Meine Damen und Herren! Es ist positiv zu beurteilen, dass derartige Regelungen jetzt vorgesehen sind, obwohl es dafür eine zuständige Regulierungsbehörde gibt und daher eine Novellie­rung des Filmförderungsgesetzes eigentlich nicht notwendig gewesen wäre.

Positiv ist auch zu bemerken, dass in einer Ausschussfeststellung zumindest ein Punkt unserer Forderungen übernommen wurde, nämlich dass der Filmwirtschaftsbericht künftig auch dem Nationalrat vorgelegt werden muss und damit öffentlich diskutiert werden kann.

Besonders wichtig war für uns auch die Rücknahme der vorgesehenen Verschärfung der Förderbestimmungen: So sollte ein Film nicht nur auf internationalen Festivals er­folgreich sein, sondern gleichzeitig auch eine Mindestbesucherzahl im Inland aufwei­sen, um förderwürdig zu sein. – Das wurde zurückgenommen.

Nun zu unseren Kritikpunkten: Wir kritisieren erstens den massiven Ausbau der Kom­petenzen des Direktors des Österreichischen Filminstitutes, denn es zeigt sich Folgen­des: Der Bundeskanzler ernennt den Direktor, dieser steht also in direkter Abhängigkeit


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