vom Bundeskanzler. Der Direktor bestimmt die Mitglieder der Projektkommission, die wiederum bestimmen, welche Filme förderungswürdig sind. Noch dazu hat der Direktor auch ein Stimmrecht. – Meine Damen und Herren! Ich nehme an, Sie beginnen bereits wahrzunehmen, wie sich da ein abgesicherter Machtstrang durchzieht!
Zum Filmrat, der beratende Funktion haben soll: Warum führt der Bundeskanzler den Vorsitz? Warum wird nicht der Vorsitzende oder die Vorsitzende vom Filmrat selbst bestimmt? Welche Funktion hat zudem, meine Damen und Herren, der Vizekanzler, der eigentlich für Verkehrsfragen zuständig ist, in diesem Filmrat?
Meine Damen und Herren! Von Entpolitisierung kann hier wohl keine Rede sein! Im Hinblick auf den Aufsichtsrat fordern wir ebenfalls eine exakte Definition und eine Ausweitung der Kompetenzen als Gegengewicht zum Direktor.
Alles in allem gibt es also eine ziemliche Machtfülle für den ÖFI-Direktor und eine direkte Einflussnahmemöglichkeit durch den Bundeskanzler.
Das Auffallende an dieser Novelle ist die zeitliche Nähe der Neubesetzung des Österreichischen Filminstituts und die massive Ausweitung der Kompetenzen des neuen Direktors. Es entsteht ganz zwingend der Eindruck, dass diese eher leichtgewichtige Novelle zum Filmförderungsgesetz dazu benützt wurde, um bei der Filmförderung eine geschlossene Gesellschaft zwischen dem ÖFI-Direktor auf der einen Seite und dem Bundeskanzler auf der anderen Seite zu schaffen.
Diese Bindung von Personen an politische
Entscheidungsträger hinterlässt aus demokratiepolitischer Sicht einen sehr
schalen Beigeschmack. Wir hätten uns ein substanzielleres und mutigeres Gesetz
gewünscht, vor allem mit weniger demokratiepolitisch bedenklichen Regelungen,
mit weniger unschöner Optik und einer verstärkten Partizipation durch die
Filmschaffenden. Kollege Krist wird das noch anhand eines Abänderungsantrages
erläutern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
23.56
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
23.56
Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf die eher antiquierten Vorstellungen der Direktoriumsgestaltung, wie sie meine Vorrednerin vorhin entworfen hat, nicht eingehen.
Die vorliegende Gesetzesnovelle ist eine lange fällige, wichtige und notwendige Anpassung an die europäische und internationale Entwicklung. Das Besondere an ihr ist, dass in vielen Vorgesprächen und in einer langen Begutachtungsphase zusammen mit Filmschaffenden der Branche gearbeitet wurde. Der Vorschlag stand im Internet, jeder konnte sich dazu äußern. Die spät eingebrachten Bedenken der Opposition im Ausschuss sind wohl eher parteipolitisch als sachlich motiviert.
Kurz zum Gesetz: Neben der Ausweitung und Aufwertung des Filminstituts zum Kompetenzzentrum geht es um Nachwuchsförderung, verstärkte Präsentation des österreichischen Films im Ausland. Film- und Fernsehnutzungsrechte und Rückfallfristen werden neu geregelt, es gibt einen erleichterten Zugang zur Referenzfilmförderung und einen jährlichen Filmwirtschaftsbericht, der endlich objektivierbare Zahlen aus der österreichischen Filmlandschaft liefern wird. – Es ist schön, dass wir uns wenigstens hierin einig sind!
Ich gehe jetzt nicht weiter auf die oppositionellen Ideen ein, diese sind eher kraus, was das Direktorium betrifft. Wir wollen klare Verantwortlichkeiten und einen klaren Entscheidungsfluss, und dazu stehen wir.