Es ist dies ein wichtiges Gesetz, das in Zukunft den Film- und Kreativitätsstandort Österreich stärken wird, und ich hoffe wieder einmal, aber wahrscheinlich vergebens, dass die weitgehende Zustimmung, die wir vor dem Ausschuss miteinander erreicht haben, sich auch hier in Ihrem Stimmverhalten ausdrückt. Sie werden wahrscheinlich aber wieder oppositionell prinzipiell gegen uns stimmen.
Wir jedenfalls wollen die Rechte der Filmschaffenden Österreichs jetzt und in Zukunft gesetzlich stützen und unterstützen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
23.58
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
23.58
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zweifelsohne sind die Änderungen des Filmförderungsgesetzes, wie sie jetzt vorliegen, lange notwendig gewesen.
Die meisten der nun reformierten Paragraphen sind durchaus in Ordnung, und die Filmschaffenden – sie werden von Ihnen, Herr Staatssekretär, als außerparlamentarische Opposition, als APO, bezeichnet – sehen das sehr ähnlich. Sie sagen: Hauptsache, dass irgendetwas geschieht. Diese Bezeichnung „außerparlamentarische Opposition“ sagt schon etwas über das Verhältnis, das Sie zur Filmkunst in Österreich haben, aus: Sie sehen diese offenbar als Opposition zu dem, was Sie tun!
Wir von der parlamentarischen Opposition sind nun aber gar nicht so ganz zufrieden mit dem Gesetz, denn es ist doch nichts anderes als das deutsche Filmförderungsgesetz, das Anfang 2004 in Kraft getreten ist, fast wortgleich abgekupfert. Allerdings gibt es dort auch so etwas wie den Filmrat, der jetzt eingerichtet werden soll. In Deutschland hat dieser allerdings mehr Rechte: Er kann zum Beispiel den Haushaltsplan beschließen und überhaupt sehr grundsätzliche Beschlüsse fassen. Unser Filmrat hingegen hat lediglich beratende Funktionen, wahrscheinlich soll er ein ähnliches Debakel, wie es bei der Diagonale zur Geltung gekommen ist, in Zukunft verhindern.
Lustig ist eigentlich auch, dass dieser Filmrat den Bundeskanzler beraten soll. Gleichzeitig ist dieser aber Vorsitzender des Filmrates. Der Bundeskanzler berät sich also sozusagen selbst. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Meiner Ansicht nach wäre das bessere Beispiel das italienische Filmgesetz gewesen, worin sehr deutlich die Orientierung der italienischen Politik in Richtung Film beschrieben ist, während bei uns das Filmförderungsgesetz nichts anderes als eine Art von Geschäftsordnung des Österreichischen Filminstitutes geworden ist, wobei dem Direktor im Wesentlichen viele Rechte eingeräumt werden – zu viele Rechte, wie wir meinen. Wir glauben, dass eine Demokratisierung auch da stattfinden kann, und wir hätten es ganz gerne gehabt, dass der Filmrat mehr Möglichkeiten, mehr Entscheidungsmöglichkeiten hat. Das haben wir mit Ihnen auch im Ausschuss zu diskutieren versucht, aber Sie sind nicht darauf eingestiegen, Sie haben das nicht diskutiert. (Abg. Steibl: War sicher kein spannender Vorschlag!)
Auch unseren anderen Vorschlag haben Sie nicht aufgegriffen, nämlich den Vorschlag zur ausgewogenen Besetzung der Auswahlkommission oder Projektkommission, wie Sie das nennen, mit Männern und Frauen. Da heißt es jetzt im vorgeschlagenen Gesetzestext: „Für eine angemessene Vertretung der Frauen ist zu sorgen.“ – Das ist uns zu schwammig und zu schleißig. Denn es werden ja nicht die Frauen vom Film vertreten, sondern der Film soll von Frauen und Männern gleichermaßen und ausgewogen vertreten werden.