Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 286

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bisher in dieser Republik noch nie der Fall war (Beifall bei der ÖVP), unter anderem auch beim Filmfördergesetz.

Ich verstehe allerdings auch Frau Muttonen nicht, die hier sagt: Einerseits ist das Ge­setz irgendwie sowieso nichts, aber gleichzeitig ballt sich eine unglaubliche Machtfülle beim Direktor zusammen; es gibt keine grundsätzlichen Änderungen, aber das ist schon eine. – Ich weiß daher nicht, was Sie wirklich wollen. Aber wir können hinterher noch einmal miteinander reden.

Ich glaube, grundsätzlich wird dieses Gesetz in etwa alle sechs Jahre angepasst, an die Förderwirklichkeit angepasst. Lassen Sie mich einige Zahlen nennen. Wir haben die Filmförderung auf 9,6 Millionen erhöht, die Filmförderung des Bundes beim ÖFI geparkt; wir haben einen neuen Fernsehfilmförderungsfonds bei der RTR mit 7,5 Millio­nen € eingerichtet, der im letzten Jahr in diesem Land nachhaltige Investitionen von ungefähr 25 Millionen € verursacht hat. Ich glaube daher, hier sind doch einige Verän­derungen in der Filmlandschaft erfolgt. Zusätzlich haben wir natürlich auch die kleine Filmförderung um 20 Prozent erhöht. Ich denke, dass in diesem Bereich doch etwas bewegt worden ist, was im Grunde im Sinne der Filmwirtschaft war.

Gleichzeitig haben wir gesagt, es wäre auch wichtig, dass wir den Übergang zwischen Hochschule und professioneller Arbeit im Film etwas erleichtern. Wir haben also die Jugendfilmförderung beziehungsweise die Förderung der ersten Filme eingeführt. Wir haben das nach einer Evaluierung in Angriff genommen und grundsätzlich einige Kon­kretisierungen vorgenommen. Sprich: In der ewigen Streitposition zwischen Intendan­tenmodell oder nicht Intendantenmodell, sondern demokratisches Modell, sind wir einen Mittelweg gegangen. Wenn Sie sagen, das ist eine unglaubliche Machtfülle für den Intendanten: Glauben Sie mir, Frau Abgeordnete, jeder Theaterdirektor hat wesentlich mehr Macht als dieser arme Mensch, der da oben sitzt und Filmdirektor ist! Da spielt es sich ganz anders ab. Das heißt, dort ist natürlich eine ganz klare Entschei­dung zu fällen. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Glauben Sie mir, dass wir hier auch um die Kontinuität des Dialogs mit den Filmschaffenden bemüht waren. Auch deswegen haben wir es im Filmförderungs­gesetz so festgeschrieben.

Ich möchte auch noch sagen, dass durch diesen Filmrat nicht der Bundeskanzler, son­dern selbstverständlich die Bundesregierung beraten wird. Das ist also ein ganz nor­maler Vorgang, wie ich dazu feststellen möchte.

Grundsätzlich haben wir hier einen wesentlichen Meilenstein auch mit der Rechterück­fallfrist von in etwa – nicht in jedem Fall, aber doch – sieben Jahren eingeführt. Wir haben hier ein Modell gewählt, das im Grunde in Europa Konsens hat. Das bedeutet auch, dass wir den freien Produzenten am Markt fördern, denn wir haben ein Problem der Unterkapitalisierung der freien Produzenten.

Ich glaube, mit diesem Filmfördergesetz sind wir auf die Umstände und die Zustände in der österreichischen Filmwirtschaft zugegangen. Ich glaube, es ist ein gutes Gesetz geworden, im Rahmen der Möglichkeiten des österreichischen Films und der österrei­chischen Filmwirtschaft. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

0.08

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


0.08

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz enthält absolut sinnvolle Punkte.


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