Wir befürworten sehr die Neuregelung der Nutzungsrechte und die Verlängerung der Sperrfristen. Das ist eine Regelung, die im Sinne der Filmschaffenden absolut wünschenswert und notwendig ist. Daher werden wir diesem Teil des Gesetzes in zweiter Lesung auch unsere Zustimmung geben.
Interessant ist aus meiner Sicht, dass Sie es sich nicht verkneifen können, eine sinnvolle Regelung dazu zu verwenden, auch ein noch so kleines Institut Ihrem politischen Zugriff zu unterstellen und es in diesem Sinne umzugestalten. In anderen Fällen gehen Sie den Weg, dass Sie zuerst eine so genannte Strukturreform machen, um dann personell neu besetzen zu können. Hier gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie setzen zuerst eine Person, die Ihnen politisch genehm ist, als neuen Direktor hin, und dann wird die Struktur verändert, dann wird dieser Direktor, zufälligerweise in dieser Reihenfolge, mit größeren Kompetenzen ausgestattet. Natürlich ist es nicht so, dass man von einer Riesen-Machtfülle reden kann, aber es ist schon bemerkenswert, dass auch ein kleines Institut vor Ihrem politischen Zugriff nicht sicher ist und entsprechend umgestaltet wird.
Es ist schade, dass Sie auch auf kleine Punkte nicht eingegangen sind, zu denen wir sinnvolle Änderungen vorgeschlagen hätten, wie zum Beispiel jene, dass der Filmrat nicht nur ein Mal im Jahr zusammentreten kann (Staatssekretär Morak: Mindestens ein Mal im Jahr!) – mindestens ein Mal im Jahr –, sondern auch dann, wenn mindestens fünf Mitglieder dieses Gremiums – und wir reden von einem beratendem Gremium – dazu einberufen. Da wäre also nicht wirklich Gefahr im Verzug gewesen, und Sie hätten hier unseren politischen Wünschen durchaus einen Schritt entgegenkommen können.
In Summe: Leider ein würdiger Abschluss des heutigen Tages, um morgen mit dem Demokratieabbau-Paket weiterzumachen. (Beifall bei der SPÖ.)
0.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Brinek zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
0.10
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Frau Kollegin Kuntzl, bleiben Sie gelassen. Das sage ich auch zu den Vorrednern Zinggl und anderen, die von einer APO-Konstellation oder sonst irgendetwas gesprochen haben.
Ich meine, dass wir in einem guten Sinn und in einer guten Atmosphäre, auch unter dem Aspekt der Erhöhung des Filmbudgets und des Vorhabens, den Bedürfnissen der Filmbranche sowie der Nachwuchsförderung Rechnung zu tragen, dieses Gesetzeswerk beschließen werden, im weitesten Sinne auch einstimmig. Dem Wunsch, wonach Sie zu einigen Punkten getrennte Abstimmung wollen, ist auch parlamentarisch Rechnung zu tragen.
Ich glaube auch, dass es wichtig ist, wenn ich sage, die Bundesregierung, der Bundeskanzler soll Verantwortung übernehmen, dann muss er auch im Filmrat sitzen. Das soll auch geschehen. Ich glaube auch, dass es hinsichtlich der Formulierung „angemessene Vertretung der Frauen“ eine gute Praxis, gute Erfahrungen, gute Vergleichswerte auch gegenüber anderen gesetzlichen Formulierungen gibt. Selbstverständlich wird man, wenn es dort mehr Frauen gibt, auch über die 40- oder 50-Prozent-Hürde, die sonst wo formuliert ist, kommen.
Ich freue mich auch darüber, dass es im Nationalrat über den Umweg der Befassung eines Regierungsmitgliedes mit dem Filmbericht eine Diskussion über den Filmbericht